Markterkundung Hornhautdatenbanksystem gem. § 28 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0489-OK
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung Hornhautdatenbanksystem gem. § 28 VgV
Ziele des Markterkundungsverfahrens:
Das Universitätsklinikum Aachen (nachfolgend: UKA) führt gem. § 28 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) eine Markterkundungen durch.
Die im Rahmen der Markterkundung ermittelten Informationen sollen ausgewertet und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Gestaltung des Beschaffungsprozesses verwendet werden. Ziel der Markterkundung ist es insbesondere
- festzustellen, ob es einen Markt für das Beschaffungsvorhaben gibt,
- Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und Anforderungen zu unterrichten
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Art und Umfang der Leistung:
Die Arbeit der Hornhautbank Aachen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG §§20b,c) in Verbindung mit dem Transplantationsgesetz (TPG), der TPG-Gewebeverordnung (TPGGewV), der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), den Richtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG, 2006/86/EG und 2015/565/EG (SEC) sowie der Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Hornhautbank der Bundesärztekammer (erste Fortschreibung, Deutsches Ärzteblatt 24.01.2018) und der Arbeitsrichtlinie Gute fachliche Praxis zur Gewinnung und Herstellung von kryokonservierter, humaner Amnionmembran aus Spenderplazenta (Der Ophthalmologe 12/2017). Seit ihrer ersten Auditierung im Dezember 2004 besitzt die Hornhautbank Aachen eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff, die die Grundlage für das Qualitätsmanagement der Hornhautbank Aachen und den Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt, das für alle Bereiche und Mitarbeiter der Hornhautbank Aachen gültig ist.
Die Bearbeitung der Spendergewebe unterliegt hohen Sicherheitsstandards - so werden besondere Ansprüche an die Qualität und die sachgerechte Durchführung aller Arbeitsschritte gestellt.
Dieser hochspezialisierte und sensible Vorgang soll durch ein umfassendes integriertes Datenbanksystem für die Verwaltung und zur Dokumentation des Ablaufs vom Eingang des Gewebes bis zu dessen Verwendung gestützt werden. Hierfür gilt insbesondere der in Anlage 2 zu §2 Nr. 3 der AMWHV Anhang 11 zum EG-Leitfaden der Guten Herstellungspraxis: Computergestützte Systeme.
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Mindestanforderungen siehe II.2.4
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Ausführungsfrist:
Das geplante, voraussichtliche Endabnahmedatum für das System liegt im zweiten Halbjahr 2022 zzgl. 36 Monate Software-Pflegeleistungen.
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Vorzulegende Unterlagen:
- Anschreiben
- Unternehmensdarstellung
- Eine unverbindliche Preisindikation
- Darstellung des Systems mit Leistungsübersicht, Architektur und Datenbankstruktur
- Darstellung der Unternehmensleistungen bzgl. Projektumsetzung, Service und Pflege des Systems
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Frist und Form zur Abgabe Ihrer Unterlagen:
Einreichungsfrist: Montag, den 07.12.2021 09:00 Uhr
Einreichungsform: per E-Mail an [gelöscht]
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Hinweise:
Vorliegend handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder um eine Vorinformation im Sinne des § 38 der Vergabeverordnung (VgV). Die Teilnehmer an der Markterkundung sind an ihre Informationen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Vergabeunterlagen oder ähnliches werden nicht bereitgestellt. Die im Markterkundungsverfahren eingereichten Unterlagen sollen lediglich ausgewertet und als Informationsgrundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen genutzt werden. Das Universitätsklinikum Aachen behält sich die Vergabe der Leistungen oder die jederzeitige Einstellung des Verfahrens vor, ohne dass die Interessenten Ansprüche geltend machen können. Aufwendungsersatz für die Erstellung der Interessenbekundung wird nicht gewährt. Die Rücksendung eingereichter Unterlagen erfolgt nicht.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Nachfolgende Leistungen muss das System mindestens erfüllen:
- Einhaltung der aktuellen Anforderungen zur richtlinien- und gesetzeskonformen Dokumentation von Gewebe-Spenden
- Erfassung des Gewebe-Eingangs mit allen relevanten Informationen zu Spender, Angehörigen, Entnahme und Präparation des Gewebes
- Dokumentation der Gewebe-Analyse mit Serologie / Typisierung und Erstbefund
- Möglichkeit zum Anhang und zur Anzeige von Bildern
- Angaben zur Gewebe-Aufbereitung und der Quarantäne
- Dokumentation der durchgeführten Qualitätskontrollen
- Erstellung von Barcodes (Single European Code)
- Erstellung von Etiketten zur Kennzeichnung der Proben und Präparate mit Barcode
- Durchgängige Kennzeichnung von Dokumenten mit Barcodes
- Angaben zur Verwendung des Gewebes mit der Möglichkeit zur Aufteilung des Spendergewebes
- Abbildung der Abgabe von Gewebespenden
- Rechnungserstellung aller Abrechnungsarten
- Erstellung von Dokumenten zum Vorgang auf Basis von Vorlagen (Stammdatenblatt, Begleitschreiben, Rechnungen)
- Archivierung von Dokumenten zum Vorgang
- Erstellung von Statistiken und flexiblen Auswertungsmöglichkeiten auf Basis der erfassten Daten
- Über eine rollenbasierte Zugriffskontrolle kann der Zugriff auf Daten und Funktionen geregelt werden
- Über eine Stammdatenpflege können diverse Parameter und Daten zur leichten Auswahl hinterlegt werden (z.B. Todesursache, Begleiterkrankung, Station, Stationsarzt, etc.)
- Anpassbarkeit an individuelle Arbeitsabläufe
- Einfache und klare Nutzerführung
- Handbuch und / oder Onlinehilfe
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Technische Parameter:
- Das System basiert auf einer Client-Server-Architektur.
- Die Software basiert auf dem neuesten Stand der Technik.
- Nur Befugte können im System personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen und der Zugriff auf die Daten im System ist grundsätzlich nur über eine Authentifizierung als berechtigter Nutzer möglich.
- Die deutsche Schreibweise des Datums wird vollständig in allen Bereichen des Systems unterstützt.
- Für die Verwendung der deutschen Umlaute und des "ß" gibt es keine Einschränkungen.
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Was wir von unserem Projektpartner erwarten:
Softwarepflege:
- Fehlerbehebung und Optimierung des Systems
- Anpassung des Systems an neue gesetzliche Vorgaben
- Inbetriebnahme neuer Versionen
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Service:
- Projektrealisierung mit Customizing
- Systemeinführung und -Einweisung
- Möglichkeit zur Übernahme der Alt-Daten aus Relationaler Datenbank
- Hotline und Support mit garantierten Reaktionszeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY4EDC27