4K Matrix und Datenkreuzschiene Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.35 - 0659/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]562
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4K Matrix und Datenkreuzschiene
4K Matrix und Datenkreuzschiene
15366 Hoppegarten
4K Matrix und Datenkreuzschiene für das Bundesarchiv am Standort Hoppegarten. Bild- und Audio-Dateien sowie die Steuerung einzelnen Geräte sollen mittels eines digitalen Kreuzschienensystems über eine Sender- und Empfangs-Technologie kontrolliert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Unternehmensdarstellung:
- Name des Unternehmens
- Standorte und Struktur des Unternehmens, inkl. aller Niederlassungen in Deutschland
- Kerngeschäft des Unternehmens
- Leistungsspektrum mit Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand
- Jahresumsatz des Unternehmens (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter/Entwicklung der letzten drei Jahre
- Anzahl der Mitarbeiter, aufgegliedert in feste und freie Mitarbeiter, im Bereich des Leistungsgegenstandes je Los innerhalb der letzten drei Jahre
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Bieter muss im Umgang mit den Produkten der Firma EXTRON geschult sein und den Partnerstatus bzw. den Status Reseller besitzen. Der Nachweis durch eines oder mehrere der nachstehenden Zertifikate hat im Rahmen der Angebotsabgabe zu erfolgen. Das bzw. die Zertifikate sind dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der Fachkunde des geplanten einzusetzenden Personals werden folgende Zertifikate akzeptiert:
- EXTRON certified Authorized Programmer
- EXTRON certified A/V Associate -EXTRON certified Network AV Specialist
- EXTRON certified Control Professional
- EXTRON ProDSP Principle
- EXTRON Video Principle
- EXTRON MediaLink Plus Controller Configurator Principles
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.