Lieferung von PAS Probenahmegeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-025-EU-P
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 55124 Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von PAS Probenahmegeräten
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von PAS-Probenahmegeräten (Personal Air Sampler) bis 3,5 l/min, für die Probenahme von Dämpfen, Fasern, Gasen und Stäuben, durch einen Abrufvertrag. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes.
Der Abrufvertrag soll für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von PAS-Probenahmegeräten (Personal Air Sampler) bis 3,5 l/min, für die Probenahme von Dämpfen, Fasern, Gasen und Stäuben, durch einen Abrufvertrag. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes.
Der Abrufvertrag soll für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Der Vertragsbeginn ist der 15.10.2021. Die Rahmenvereinbarung endet am 14.10.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Bedarf liegt bei:
56 Probenahmegeräte für das Jahr 2021
56 Probenahmegeräte für das Jahr 2022
56 Probenahmegeräte für das Jahr 2023.
Das zu berücksichtigende Auftragsvolumen für einen Zeitraum von 3 Jahren wird auf rund 260.000€ netto geschätzt.
Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass die dargestellten jährlichen Stückzahlen abgerufen werden. Eine maximale Überschreitung des Gesamtvolumens um bis zu 10% ist möglich. Eine Abnahmemenge von 100 Probenahmegeräten während der Gesamtlaufzeit wird garantiert. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von PAS Probenahmegeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.