Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_152 71200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.idf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Technische Gebäudeausrüstung" im Sinne der §§ 53 ff. HOAI 2021:
- Los 1: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter beide Lose gewinnt.
TGA Planung für den Standort "Stammgelände (SG), Wolbecker Straße 237, 48155 Münster"
48155 Münster
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannte Leistung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers "Institut der Feuerwehr NRW" zu vergeben:
Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt erstreckt sich auf das Stammgelände (SG) Münster, Adresse: Wolbecker Straße 237, 48155 Münster und die Außenstelle (AS) Telgte, Adresse: Galgheide 7, 48291 Telgte. Bei dem dritten Standort handelt es sich um angemietete Büroflächen in Münsters Stadtteil Wolbeck. Dieser Standort ist nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts.
Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der aktuell bereits jährlich circa 14.000 Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die erwarteten Erweiterungen des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen.
Der in den 1960er Jahren in Betrieb genommene Hauptstandort in Münster weist auf Grund ständiger Erweiterungen über Jahrzehnte eine insgesamt derart hohe bauliche Verdichtung auf, dass weitere Entwicklungen nur bei umfangreichen Eingriffen in den Bestand möglich sind. Außerdem sind
Funktionen des Stammgeländes Münster auf Flächen der Außenstelle Telgte umzusiedeln.
Die aus der derzeitigen Situation resultierenden wesentlichen und erforderlichen Anforderungen sind:
- die räumlichen Angebote für die Durchführung der theoretischen und praktischen Lehre müssen den erweiterten, modernisierten und aktuellen Lernmethoden angepasst werden,
die vorhandenen Unterkunftsbereiche müssen den allgemein üblichen Standards der Erwachsenen-bildung angeglichen werden,
- zusätzliche und adäquate Bürokapazitäten zur angemessenen Unterbringung der Beschäftigten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu schaffen,
- die vorhandenen Versorgungskapazitäten im Hinblick auf die steigenden Teilnehmerzahlen sind auszubauen und
- es ist eine einem modernen Ausbildungsbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Jeder Bauabschnitt enthält mehrere Objekte.
Das Verfahren umfasst die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Technische Gebäudeausrüstung" im Sinne der §§ 53 ff. HOAI 2021 in zwei Losen an den Standorten Münster und Telgte (beide Standorte bestehen aus mehreren Gebäudekomplexen/ Objekten):
- Los 1: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 1-3
Los 2: Grundleistungen LPH 1-3
2. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 4-9
Los 2: Grundleistungen LPH 4-9
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
Die Bearbeitungszeit soll im Juni 2022 beginnen. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden, der zweite Bauabschnitt im Jahr 2033.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren (Mittelwert 2018 -2020) (Gewichtungsfaktor 30)
- Geeignete Referenzen betreffend die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) (Gewichtungsfaktor 70)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung), die in den letzten drei Geschäftsjahren abgeschlossen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Projekte, die bis zu fünf Jahren zurückliegen, gewertet werden. Es werden Projekte gewertet, wenn die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2016 bis 31.10.2021 abgeschlossen wurde. Sollte die Leistungsphase 8 nicht beauftragt worden sein, ist der Abschluss der davor liegenden beauftragten Leistungsphase maßgeblich für den Zeitkorridor. Es werden maximal die drei besten Referenzen für die Wertung herangezogen, für die Wertung jeweils bepunktet und der Mittelwert aus den bepunkteten Referenzen für die Gesamtwertung dieses Kriteriums gebildet.
Der Gewichtungsfaktor 70 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 1:
- Fachplanung eines Projekts mit Quartiers- oder Campuscharakter mit mehreren Gebäuden, die Teil der Planungsaufgabe gewesen sind (Gewichtungsfaktor 30)
- Fachplanung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber (Gewichtungsfaktor 10)
- Fachplanung eines Projektes mit bestimmtem Planungsumfang (Anzahl der bearbeiteten Leistungsphasen) (Gewichtungsfaktor 15)
- Fachplanung eines Projektes mit Projektgröße (netto Baukosten KG 400) (Gewichtungsfaktor 15)
Los 2:
- Fachplanung betreffend ein Multifunktionsgebäude, das Teil der Planungsaufgabe gewesen ist (Gewichtungsfaktor 30)
- Fachplanung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber (Gewichtungsfaktor 10)
- Fachplanung eines Projektes mit bestimmtem Planungsumfang (Anzahl der bearbeiteten Leistungsphasen) (Gewichtungsfaktor 15)
- Fachplanung eines Projektes mit Projektgröße (netto Baukosten KG 400) (Gewichtungsfaktor 15)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Je Los: Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Optional werden die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Außerdem werden Besonderen Leistungen optional beauftragt.
TGA Planung für den Standort "Außenstelle (AS), Galgheide 7, 48291 Telgte"
48155 Münster
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannte Leistung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers "Institut der Feuerwehr NRW" zu vergeben:
Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt erstreckt sich auf das Stammgelände (SG) Münster, Adresse: Wolbecker Straße 237, 48155 Münster und die Außenstelle (AS) Telgte, Adresse: Galgheide 7, 48291 Telgte. Bei dem dritten Standort handelt es sich um angemietete Büroflächen in Münsters Stadtteil Wolbeck. Dieser Standort ist nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts.
Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der aktuell bereits jährlich circa 14.000 Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die erwarteten Erweiterungen des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen.
Der in den 1960er Jahren in Betrieb genommene Hauptstandort in Münster weist auf Grund ständiger Erweiterungen über Jahrzehnte eine insgesamt derart hohe bauliche Verdichtung auf, dass weitere Entwicklungen nur bei umfangreichen Eingriffen in den Bestand möglich sind. Außerdem sind
Funktionen des Stammgeländes Münster auf Flächen der Außenstelle Telgte umzusiedeln.
Die aus der derzeitigen Situation resultierenden wesentlichen und erforderlichen Anforderungen sind:
- die räumlichen Angebote für die Durchführung der theoretischen und praktischen Lehre müssen den erweiterten, modernisierten und aktuellen Lernmethoden angepasst werden,
die vorhandenen Unterkunftsbereiche müssen den allgemein üblichen Standards der Erwachsenen-bildung angeglichen werden,
- zusätzliche und adäquate Bürokapazitäten zur angemessenen Unterbringung der Beschäftigten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu schaffen,
- die vorhandenen Versorgungskapazitäten im Hinblick auf die steigenden Teilnehmerzahlen sind auszubauen und
- es ist eine einem modernen Ausbildungsbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Jeder Bauabschnitt enthält mehrere Objekte.
Das Verfahren umfasst die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Technische Gebäudeausrüstung" im Sinne der §§ 53 ff. HOAI 2021 in zwei Losen an den Standorten Münster und Telgte (beide Standorte bestehen aus mehreren Gebäudekomplexen/ Objekten):
- Los 1: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 1-3
Los 2: Grundleistungen LPH 1-3
2. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 4-9
Los 2: Grundleistungen LPH 4-9
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
Die Bearbeitungszeit soll im Juni 2022 beginnen. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden, der zweite Bauabschnitt im Jahr 2033.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren (Mittelwert 2018 -2020) (Gewichtungsfaktor 30)
- Geeignete Referenzen betreffend die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) (Gewichtungsfaktor 70)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung), die in den letzten drei Geschäftsjahren abgeschlossen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Projekte, die bis zu fünf Jahren zurückliegen, gewertet werden. Es werden Projekte gewertet, wenn die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2016 bis 31.10.2021 abgeschlossen wurde. Sollte die Leistungsphase 8 nicht beauftragt worden sein, ist der Abschluss der davor liegenden beauftragten Leistungsphase maßgeblich für den Zeitkorridor. Es werden maximal die drei besten Referenzen für die Wertung herangezogen, für die Wertung jeweils bepunktet und der Mittelwert aus den bepunkteten Referenzen für die Gesamtwertung dieses Kriteriums gebildet.
Der Gewichtungsfaktor 70 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 1:
- Fachplanung eines Projekts mit Quartiers- oder Campuscharakter mit mehreren Gebäuden, die Teil der Planungsaufgabe gewesen sind (Gewichtungsfaktor 30)
- Fachplanung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber (Gewichtungsfaktor 10)
- Fachplanung eines Projektes mit bestimmtem Planungsumfang (Anzahl der bearbeiteten Leistungsphasen) (Gewichtungsfaktor 15)
- Fachplanung eines Projektes mit Projektgröße (netto Baukosten KG 400) (Gewichtungsfaktor 15)
Los 2:
- Fachplanung betreffend ein Multifunktionsgebäude, das Teil der Planungsaufgabe gewesen ist (Gewichtungsfaktor 30)
- Fachplanung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber (Gewichtungsfaktor 10)
- Fachplanung eines Projektes mit bestimmtem Planungsumfang (Anzahl der bearbeiteten Leistungsphasen) (Gewichtungsfaktor 15)
- Fachplanung eines Projektes mit Projektgröße (netto Baukosten KG 400) (Gewichtungsfaktor 15)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Je Los: Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Optional werden die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt. Außerdem werden Besonderen Leistungen optional beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung). Eine Kopie ist ausreichend.
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Bestätigung eines Versicherers über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlicher Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre netto (Mittelwert 2018-2020):
Los 1:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) mittlerer jährlicher Umsatz (Mittelwert 2018 -2020) (Bürotätigkeit mindestens in den letzten drei Geschäftsjahre, 2018-2020)
Los 2:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) mittlerer jährlicher Umsatz (Mittelwert 2018 -2020) (Bürotätigkeit mindestens in den letzten drei Geschäftsjahre 2018-2020)
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Geeignete Referenzen betreffend die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung), die in den letzten drei Geschäftsjahren abgeschlossen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Projekte, die bis zu fünf Jahren zurückliegen, berücksichtigt werden. Es werden Projekte berücksichtigt, wenn die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2016 bis 31.10.2021 abgeschlossen wurde. Sollte die Leistungsphase 8 nicht beauftragt worden sein, ist der Abschluss der davor liegenden beauftragten Leistungsphase maßgeblich für den Zeitkorridor.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe), sofern einschlägig. (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Los 1:
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte vorgelegt werden. Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet worden sein. Mindestens ein Referenzprojekt muss Baukosten der KG 400 von mindestens 5 Mio. Euro netto gehabt haben.
Los 2:
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte vorgelegt werden. Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet worden sein. Mindestens ein Referenzprojekt muss Baukosten der KG 400 von mindestens 4 Mio. Euro netto gehabt haben.
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzender wichtiger Hinweis:
Das IdF NRW führt diese Ausschreibung im Rahmen des langjährigen Projekts "Masterplan IdF NRW" durch. Fest beauftragt werden im ersten Schritt die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" im Sinne der HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53 ff. In diesem Zusammenhang wurden die erforderlichen Haushaltsmittel beim zuständigen Ministerium beantragt.
Eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 erfolgt in den Folgejahren stufenweise optional. Vor einer geplanten Auftragsvergabe bedarf es jedoch zunächst der formalen Verabschiedung des jeweiligen Jahres-Haushaltes des Landes NRW und ggfls. einer entsprechenden Freigabe der Mittel durch das Ministerium der Finanzen des Landes NRW (ausdrücklicher Haushaltsvorbehalt).
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (531 EU - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) einreichen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend die Technische Gebäudeausrüstung bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft).
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YYBC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.