Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 444C-00-XXXX-00-101-79510
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los 3
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) Los 3
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) unter Einbeziehung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (- EVB-IT Dienstleistungs-AGB -).
Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sind
Los 1: 9.300 Personentage (Junior: 300 Personentage; Berater: 500 Personentage; Senior: 8.400 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die pro Los angegebenen Schätzmengen (Personentage gesamt) sind jeweils auch verbindliche Höchstabnahmegrenze. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung besteht in jedem Los mit bis zu 6 Unternehmen. Die Auswahl unter den Partnern der Rahmenvereinbarung erfolgt durch Mini-Wettbewerbe. Die Einzelaufträge sind nach Schätzung der Auftraggeberin in jedem Los in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin in Düsseldorf (50%) sowie Remote (50%) zu erbringen.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung dürfen im Rahmen der Miniwettbewerbe nur die Berater anbieten, für die sie im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung den Zuschlag verhalten haben, oder Berater mit vergleichbarer oder für den jeweiligen Miniwettbewerb höherer Qualifikation und Erfahrung. Dabei dürfen die für die abgerufenen Skill Level nach dieser Rahmenvereinbarung geltenden Preise nicht überschritten werden.
Diese Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Sie hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt im relevanten Los bei Erreichen der in § 2 Absatz 4 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmemengen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Einzelaufträge und die vertraglich vorgesehene Verschwiegenheitsverpflichtung bleiben hiervon unberührt.
1. Die Auftragnehmerin hat die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Leistungen nach näherer Maßgabe der Einzelaufträge entweder in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster oder remote zu erbringen. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels erneuter Vergabeverfahren (nachfolgend auch: Mini-Wettbewerbe) zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren darf die Auftragnehmerin nur die Berater anbieten, die sie in ihrem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder mit diesen nach Qualifikation und Erfahrung zumindest vergleichbare Berater. Die von der NRW.BANK im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ausgewählten Berater müssen die Einzelaufträge durchführen. Ein Austausch dieser Berater ist nur aus sachlichem Grund mit Einwilligung der NRW.BANK gegen Berater mit vergleichbarer oder höherer Qualifikation und Erfahrung zulässig. Im Weiteren gelten für die Vergabevergabeverfahren die Bedingungen nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Absatz 5 VgV.
3. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, die aus vergabetechnischen Gründen jeweils in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht werden. Angebote dürfen für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine Höchstzahl beschränkt.
4. Zu jedem Los existiert eine gesonderte Auftragsbekanntmachung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1: Beratung und Unterstützung im Bereich SAP BW / BO / BPC; Los 2: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon BAIS; Los 3: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon ORRP) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben:
- Los 1: 1,0 Mio. EUR mit Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Sitz in Deutschland oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz (in jedem angebotenen Los) über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
- Los 1: Beratung und Unterstützung im Bereich SAP BW / BO / BPC bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar
- Los 2: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon BAIS
- Los 3: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon ORRP
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DCWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.