105-2021, Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023 mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 105-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
105-2021, Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023 mit Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung zur Übernahme von Gebäudeservicedienstleistungen in Einrichtungen der Stadt Leverkusen in 3 Losen vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2023.
Sofern der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder der / dem Auftragnehmenden sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren, längstens bis 31. Oktober 2025.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet derzeit 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet.
Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk I (Manfort, Rheindorf, Wiesdorf)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Beschreibung der Beschaffung
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk II (Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen, Quettingen)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften.
Rahmenvereinbarung Gebäudeservicedienstleistungen im Stadtbezirk III (Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel, Waldsiedlung)
Stadt Leverkusen Leverkusen Gesamtes Stadtgebiet Leverkusen.
Die Lose teilen sich nach den drei Stadtbezirken auf:
Los 1 - Stadtbezirk I mit den Stadtteilen Manfort, Rheindorf, Wiesdorf mit derzeit 43 Liegenschaften
Los 2 - Stadtbezirk II mit den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen mit derzeit 37 Liegenschaften
Los 3 - Stadtbezirk III mit den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel und Waldsiedlung mit derzeit 33 Liegenschaften.
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet ca. 113 städtische Liegenschaften und ist zur Übernahme der Betreiberverantwortung für diese Objekte verpflichtet. Die Wahrnehmung und Sicherstellung der Betreiberverantwortung ergibt sich aus den gesetzlichen und den sicherheitsrelevanten Erfordernissen beim Betrieb von Gebäuden. Die wahrzunehmenden Aufgaben zur Betreiberverantwortung unterscheiden sich nach täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise zu erbringenden Aufgaben.
Neben der Wahrnehmung von Aufgaben der Betreiberverantwortung ist auch der Auf- und Verschluss von Schulen und Verwaltungsgebäuden sicherzustellen.
Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 städtische Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer (ehemals Hausmeisterinnen und Hausmeister) im Einsatz. Um die Aufgaben der Gebäudebetreuenden auch während Urlaubs- oder anderer Ausfallzeiten kurzfristig sicherstellen zu können, sollen die Gebäudeservicedienste in den Einrichtungen der Stadt vertretungsweise durch externe Dienstleister erbracht werden.
Los 3 - Stadtbezirk 3: Alkenrath, Lützenkirchen, Mathildenhof, Neuboddenberg, Schlebusch, Steinbüchel, Waldsiedlung mit insgesamt 33 Liegenschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bietenden und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 2. September 2021, 12:00 Uhr, über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Das Angebot ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
4. Beabsichtigt eine Bieterin bzw. ein Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
5. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle beziehungsweise die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin / vom Bieter nachzuweisen, dass ihr / ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
6. Unterlagen, die die Bietenden über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben haben, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie indiesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.