Hüttenhospital gGmbH - Ausschreibung Fahrdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1-HH/FD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.huettenhospital.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hüttenhospital gGmbH - Ausschreibung Fahrdienste
Die Hüttenhospital gGmbH (Auftraggeberin) vergibt im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens Fahrdienstleistungen für das Haupthaus (Los 1).
Ausschreibungsgegenstand sind ausschließlich unqualifizierte Fahrten.
Fahrdienstleistungen Haupthaus
1. Haupthaus (Los 1)
Für das Haupthaus sind sowohl Entlassfahrten als auch Konsilfahrten Gegenstand des Vergabeverfahrens. Hierbei ist neben dem Transport von sitzenden Patienten, zudem ein Transport von Patienten im Rollstuhl erforderlich. Der Transport von liegenden Patienten wird aufgrund der Entscheidung des OLG Hamm vom 24.06.2021 (Az. 4 U 184/20/) ausdrücklich vom Ausschreibungsgegenstand ausgenommen. Es müssen - soweit erforderlich - Hilfsmittel wie z.B. Rollatoren transportiert werden. Im Durchschnitt werden pro Jahr 3.600 Patienten befördert, dies entspricht 10 Entlassfahrten und 10 Konsilfahrten pro Tag im Durchschnitt. Die Entlass- und Konsilfahrten sind 365 Tage im Jahr zu erbringen. Bei Entlassfahrten muss der jeweilige Patient bis in die Wohnung gebracht werden. Bei den Konsilfahrten sind Hin- und Rückfahrten vorzunehmen; der jeweilige Patient muss bei der Rückfahrt zurück auf das Zimmer, ggfs. bis in den Stuhl oder in das Bett, befördert werden.
Der Auftragnehmer hat die Beförderung der von der Auftraggeberin benannten Patienten zu gewährleisten.
Der hier in Frage stehende Bereich der Beförderung von Patienten zeichnet sich dadurch aus, dass er bis zum Vertragsbeginn und über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss hat. Anzahl der zu befördernden Patienten und Wohnsitz der zu befördernden Patienten sowie Art und Schwere der Einschränkung der zu befördernden Menschen können sich bis zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit verändern. Der Auftragnehmer sagt gegenüber dem Auftraggeber zu, die zu befördernden Patienten unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zu befördern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fahrdienst Georg GmbH
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver
Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr.
3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen
Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de