Betreuungsvertrag OGS ab 2022/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsvertrag OGS ab 2022/2023
Die Stadt Elsdorf beabsichtigt die Neuvergabe des Auftrages zur Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Der Betreuungsauftrag ist an den drei nachfolgend aufgeführten Grundschulen der Stadt Elsdorf ab dem 01.08.2022 einheitlich durch einen Auftragnehmer (AN) wahrzunehmen:
Eine-Welt-Schule, Jahnstr. 2, 50189 Elsdorf Erich Kästner-Schule, Laurentiusstr. 29, 50189 Elsdorf-Esch GGS Eulenschule, Heinrich-Doll-Straße 2-4, 50189 Elsdorf-Berrendorf
Elsdorf
Betreuungsumfang, Besonderheit Eulenschule Berrendorf Die Betreuung erfolgt schultäglich regelmäßig in der Zeit bis 16:00 Uhr in Form von Gruppen von 25 bis 32 Kindern. Betreut werden grundsätzlich jeweils nur Schülerinnen und Schüler, die der jeweiligen Grundschule angehören. Eine Ausnahme gibt es allerdings in Berrendorf: Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung rekrutiert sich eine Gruppe zur Hälfte aus Kindern der in Kreisträgerschaft geführten Michael-Ende-Sprachförderschule. Hier entfallen nach der Vereinbarung mit dem Kreis bis zu 17 Plätze auf diesen Personenkreis. Erforderlich ist hier der Abschluss einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen dem AN und dem Rhein-Erft-Kreis als Träger der Michael-Ende-Schule über die Durchführung und Vergütung der Betreuung dieser „Halbgruppe“.
An den o. a. Schulen sind derzeit, d. h. nach dem Stand der Anmeldungen zum Schuljahr 2021/2022, folgende Betreuungsgruppen je Schule eingerichtet:
Eine-Welt-Schule Elsdorf: 5 Gruppen,
Erich Kästner-Schule Elsdorf-Esch: 6 Gruppen,
Eulenschule Elsdorf-Berrendorf: 5 Gruppen (= 4.5 + 0.5, s. o.).
Inklusive Betreuung Die Betreuung erfolgt an allen Schulen inklusiv, d.h. es werden in allen Gruppen ohne Differenzierung Kinder mit und ohne Behinderung betreut. Nach Maßgabe der Landesförderrichtlinien wird die Betreuung von Kindern mit Behinderung in höherem Umfang gefördert, so dass die Stadt dem Auftragnehmer für diesen Personenkreis einen höheren Entgeltanspruch zugesteht.
Die Ausschreibung und Vergabe des Betreuungsauftrages erfolgt gem. § 65 Abs. 2 VgV für den Zeitraum von 6 Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahresstart 2022/2023 (= 01.08.2022).
Eckpunkte Betreuungsvertrag Das Auftragsverhältnis wird durch Vertrag zwischen Stadt (Auftraggeberin) und Betreuungsbeauftragtem (Auftragnehmer) geregelt. Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind:
Auftragnehmer-Pflichten Der Auftragnehmer betreut die Grundschulkinder nach einem jeweils mit den Leitungen der auftragsgegenständlichen Schulen abgestimmten und kontinuierlich zu evaluierenden pädagogischen Konzept (näheres siehe Leistungsverzeichnis). Eine pädagogische Grundkonzeption, welche die Ausgangsbasis für die Ausführung des Auftrages abbildet, und ein aussagekräftiges Selbstportrait („pädagogisches Trägerbild“) sind Gegenstand der Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren und von den Bietern in diesem Kontext einzureichen. Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem- und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII). Zudem wird wegen des Umfangs und der Komplexität der Betreuung der Auftrag nur an solche Anbieter vergeben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über praktische Erfahrungen in der Aufgabenträgerschaft der OGS verfügen.
Im Rahmen der Betreuung der Kinder in der OGS obliegen dem Auftragnehmer - die Gestaltung der Hausaufgabenbetreuung;
- Angebote im ergänzenden Bildungsbereich (musische und kreative Angebote, ergänzende Lernangebote in Abstimmung mit der Schulleitung);
- Sport- und Bewegungsangebote (unter Einbeziehung kooperationsbereiter örtlicher Vereine) und
- die Einbeziehung der Eltern durch Informationsveranstaltungen oder Initiativen.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört auch die Organisation und Gewährleistung der Mittagsverköstigung der Kinder durch die Bestellung und Ausgabe vorbereiteter Speisen, die über einen mit ihm vertraglich verbundenen Caterer geliefert werden. Die Refinanzierung der Mittagsverköstigung gegenüber den Eltern der betreuten Kinder ist ausschließlich Angelegenheit des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der schultäglichen Betreuung zur Durchführung von Ferienbetreuungen im schuljährlichen Umfang von wenigstens 5 Wochen (1 Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den Sommerferien und 1 Woche in den Herbstferien). Hierfür erhält er vom Land NRW gewährte Sonderzuschüsse, welche durch die Stadt beantragt und 1:1 an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den Eltern der teilnehmenden Kinder spezielle Entgelte auf sondervertraglicher Basis für die Ferienveranstaltungen zu erheben.
Der Auftragnehmer ist für eine qualitativ wie quantitativ hinreichende Personalgestellung selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die pädagogische Anleitung, Begleitung und Fortbildung des Personals sowie die Besorgung der Pflichtbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Er hat zudem sein Personal gegen Unfälle zu versichern und sorgt für ausreichenden Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Je betreuter Grundschule ist eine Leitungskraft mit einer beruflichen Mindestqualifikation „staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder Pädagogin/Pädagoge einzusetzen. Je Betreuungsgruppe ist wenigstens eine Fachkraft (mindestens Gruppenleiterzertifikat o. staatlich anerkannte/r Erzieher*in) mit mindestens 25 Wochenstunden und eine Ergänzungskraft (Zertifikat-Kurs) mit 22 Wochenstunden erforderlich. Der Auftragnehmer hat die Kompensation von Ausfällen durch organisatorische Planung und ggf. Personalreserven so sicherzustellen, dass keine Betreuungslücken entstehen.
Als Overhead muss der Auftraggeber über eine für die Schulen und die Stadt ansprechbereite Gesamtleitung verfügen, über welche professionell auch die kaufmännischen Angelegenheiten (Entgeltabrechnungen, An- und Abmeldungen usw.) wahrgenommen werden. Die Gesamtleitung ist zudem die verantwortliche Stelle für die Evaluation der pädagogischen Konzepte der OGS-Arbeit an den einzelnen Schulen.
Auftraggeber-Pflichten Die Stadt als Auftraggeberin nimmt An- und Abmeldungen zur OGS an den teilnehmenden Schulen entgegen und schließt mit den Eltern der teilnehmenden Kinder Einzelverträge ab. Die Verträge gel-ten grundsätzlich nach erstmaligem Abschluss für die gesamte Grundschulzeit. Die Auftraggeberin leitet die Daten der jeweils teilnehmenden Kinder inklusive Angaben zu bestehenden Behinderungen an den Auftragnehmer weiter.
Die Auftraggeberin entrichtet für jedes teilnehmende Kind die mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Betreuungsentgelte (preisdifferenziert zwischen Kindern mit und ohne Behinderung, s. o.) weiter. Näheres regelt der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vorgelegte Vertrag.
Die Stadt refinanziert die Entgelte an den Auftragnehmer durch die Erhebung von Elternbeiträgen nach Maßgabe von § 90 SGB VIII. Hiervon nicht betroffen sind die Kosten der Mittagsverköstigung sowie etwaige Zusatzentgelte für die Ferienbetreuung, welche der Auftragnehmer direkt mit den Eltern abrechnen muss. Für die Ferienbetreuung ist eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und dessen Ferienprogramm gewünscht.
Der Auftraggeber stellt die Räumlichkeiten und das Inventar der OGS in den teilnehmenden Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch für die Reinigung der Räumlichkeiten (Bodenreinigung und Toiletten). Spiel- und Beschäftigungs- sowie Verbrauchsmaterial im laufenden Betrieb sind vom Auf-tragnehmer zu stellen. Die Stadt gewährt hierzu eine schuljährliche finanzielle Unterstützung als Einmalpauschalbetrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit, das Angebot zu erstellen und einzureichen (Angebotsfrist).
Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend. Signaturen sind nicht notwendig.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benannten Zeitpunkt eingehen.
Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem- und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII).
Mindestbedingungen Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bieters erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bieter die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchfüh-rung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bieter auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers Die Bieter müssen zur persönlichen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
• Eigenerklärung des Bieters gemäß Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ • Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags be-vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und o dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters,
• Nachweis des Bieters, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt mit einer De-ckungssumme in Höhe von mindestens o 1.000.000,00 € für Personenschäden o 500.000,00 € für Sachschäden Es genügt der schriftliche Nachweis eines Versicherers, die entsprechenden Deckungssummen im Auftragsfall gewährleisten zu wollen (z.B. Aufstockung bestehender Versicherungen oder Neuab-schluss einer Police).
Technische Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen folgende technischen Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
• Mindestens eine Referenz über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Benennung der Art des Referenzprojektes (Einrichtungsart) • die geforderten Personalqualifikationen gem. Leistungsverzeichnis müssen eingehalten wer-den.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch kon-zernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklä-rung die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Wertungskriterien Die konzeptionellen Ansätze werden mit 60 % gewertet, die Eigenzuschusshöhe (= Pro-Kopf-Pauschale) mit 40 %. Unterkriterien mit Gewichtung und Umrechnungsmethodik ergeben sich aus der anliegenden Wertungsmatrix.
Vorstellung des Konzepts Die Vergabestelle erwartet, dass jeder Bieter sein Unternehmen und seine Konzeptidee in einer 30-minütigen Präsentation vor einem noch näher zu definierenden Gremium im Stadtgebiet von Els-dorf vorstellt. Die Präsentation ist nicht zwingend, fließt aber als Unterkriterium in die Wertung mit ein. Näheres ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. ermine werden ggf. mit den einzelnen Bietern nach Abgabe der Angebote abgestimmt. Klarstellung: Es finden keine Verhandlungen statt.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 65 Abs. 2 VgV
Zum Verfahrensablauf gilt Folgendes:
1 Fristen für das Angebot Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit, das Angebot zu erstellen und einzureichen (Angebots-frist).
Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) über die Aus-schreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend. Signaturen sind nicht notwendig.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benann-ten Zeitpunkt eingehen.
2 Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung findet digital – wie in der VgV zum Schutze des Geheimwettbewerbs zwin-gend angeordnet – unter Ausschluss der Öffentlichkeit im 4-Augen-Prinzip statt.
3 Bindefrist / Zuschlag Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Auftraggeber die eingegangenen Angebote prüfen und aus-werten. Nach Besichtigung der Betriebsräume erfolgt die Mitteilung an die Bieter, welches Angebot den Zuschlag erhalten soll. Dabei wird allen Bietern transparent dargestellt, warum das entsprechen-de Angebot bestbewertet wurde. Nach der gesetzlichen Wartefrist wird der Zuschlag erteilt. Dieser soll im Frühjahr 2022 erfolgen, damit der Auftragnehmer genügend Vorlaufzeit vor Vertragsbeginn hat.
Bieter sind an ihr Angebot gebunden bis zum 20.02.2021 (Bindefrist).
4 Fragen Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Plattform sub-report zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf die Fragen der Bieter werden in anonymisier-ter Form allen Bietern über die Plattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bieter können sich kostenfrei auf der Plattform registrieren, sie erhalten dann automatisch alle Antworten und Änderungen. Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen. Sollte ein Bieter sich nicht registrieren wollen, trifft ihn die volle „Holschuld“, er muss sich dann täglich auf der Plattform über mögliche Änderungen und neue Antworten informie-ren.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsver-fahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprü-fungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auf-traggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Verga-beverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstö-ße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).