Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in diversen Liegenschaften des THW Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0728/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in diversen Liegenschaften des THW
arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in den Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen (ausgenommen die Beschäftigten des AFZ Hoya) (Los 1), Hamburg und Schleswig-Holstein (Los 2) sowie
in der Liegenschaft des Ausbildungszentrums Brandenburg a.d.H. (Los 3)
Arbeitsmedizinische Betreuung THW LV HB_NI
diverse THW-Dienststellen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in den Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen (ausgenommen die Beschäftigten des AFZ Hoya).
Betroffen ist die Betreuung von ca. 190 Beschäftigten an 9 Standorten.
Maximales Auftragsvolumen (Höchstwert): 374.500,- € netto über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Arbeitsmedizinische Betreuung THW LV HH_SH
diverse THW-Dienststellen in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in den Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein.
Betroffen ist die Betreuung von ca. 96 Beschäftigten an 5 Standorten.
Maximales Auftragsvolumen (Höchstwert): 257.500,- € netto über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Arbeitsmedizinische Betreuung THW Ausbildungszentrum Brandenburg a.d.H.
Brandenburg a. d. H.
Arbeitsmedizinische und personalärztliche Betreuung der hauptamtlich Beschäftigten in der Liegenschaft Ausbildungszentrum der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Brandenburg a. d. H.
Betroffen ist die Betreuung von ca. 35 Beschäftigten an 1 Standort.
Maximales Auftragsvolumen (Höchstwert): 191.535,- € netto über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre in der Anlage "Anbieterdarstellung" anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 50.000,- EUR netto pro Jahr betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Eigenerklärung bzgl. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Vorlage bzgl. der Haftpflichtversicherung vollständig aus und reichen diese mit dem Angebot ein. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die angegebenen Dienstleistungsaufträge müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Erklärung zu Technische Fachkräften / Personal
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der beigefügten Anlage "Anbieterdarstellung" zu jedem der folgenden Punkte Stellung nehmen:
1: Geben Sie den organisatorischen Aufbau Ihres Unternehmens, die gesellschaftsrechtliche Organisationsform, Sitz und Niederlassungen der Firma insbesondere im Hinblick auf eine Präsenz Ihres Unternehmens in den Regionen der zu bedienenden Behörden bzw. Dienststellen an.
2: Wie viele Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (ohne Weiterbildungsassistenten) sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr insgesamt beschäftigt? Wie viele davon in Vollzeit? Wie viele Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr insgesamt beschäftigt?
Soweit möglich geben Sie an, wie viele Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" durchschnittlich in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 beschäftigt waren.
Nachweis Qualitätsmanagement
Dem Angebot ist ein Nachweis über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes und zertifiziertes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen beizulegen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Der Arzt oder die Ärztin muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen § 4 ASiG i.V.m. § 7 ArbMedVV
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine besondere und soziale Dienstleistung. Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit solcher Rahmenvereinbarungen bis zu sechs Jahren betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.