Erweiterung Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen,-Holz- und Stahlbau, Fenster, Sonnenschutz und Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-356
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen,-Holz- und Stahlbau, Fenster, Sonnenschutz und Fassade
Holz. und Stahlbau, Fenster, Sonnenschutz und Fassade für die Erweiterungneubau in Holztafelbauweise mit massiven Holdecken, zweigeschossig, nicht unterkellert.
Erweiterung Andreasschule Von-Einem-Straße 56 45130 Essen
Die Andreasschule ist eine zweizügige katholische Grundschule, die aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsplanung um 4 Klassen mit ca. 100 Schulplätzen erweitert werden soll. Zugleich müssen die Verwaltungsbereiche, die offene Ganztagsbetreuung, die Essensversorgung mit einer Ausgabe, sowie weitere Funktions- und Nebenräume erweitert und den neuen Anforderungen angepasst werden.
Die Baumaßnahme umfasst den partiellen Umbau und die Umnutzung der vorhandenen Räume des Bestandsgebäudes (Bauteil A + B), zwei ergänzende Neubauten - das Erweiterungsgebäude (Bauteil C) und das Betreuungsgebäude für die Nachmittagsbetreuung (Bauteil D).
Die Schule erhält einen Schulhof mit freien Spiel- und Bewegungsflächen. Der Garten der ehemaligen Hausmeisterwohnung wird in einen Schulgarten umgewandelt, der Spielgeräte und ein grünes Klassenzimmer bereitstellt.
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb der Schule. Im ersten Schritt wurde der neue Haupteingang an der Von-Einem-Straße fertiggestellt. Dadurch wird ein uneingeschränkter Zugang zum Bestandsgebäude während der gesamten Bauzeit gewährleistet.
Die Baumaßnahme erfolgt in vier Bauabschnitten. Nach Abriss der Pausenhalle und des eingeschossigen Pavillons wird das Bauteil C errichtet (Phase 1 umfasst die Rohbauarbeiten, Phase 2 den Innenausbau und die Herstellung der angrenzenden Außenanlagen). Nach Fertigstellung von Bauteil C soll dieser in Betrieb genommen werden. Die Baustelleneinrichtung wird umgesetzt, sodass in Phase 3 der 2-geschossige Pavillon zurückgebaut und das Bauteil D errichtet wird. Die Umbauarbeiten im Bestand erfolgen parallel. In Phase 4 werden die Außenanlagen um die Bauteile A, B und C, z.T. parallel zum Innenausbau hergestellt.
Die neuen Bauteile C und D werden als Holztafelbau mit massiven Brettsperrholzdecken errichtet. Das Treppenhaus ist als Stahlbetonkonstruktion konzipiert, um die nötige Aussteifung zu gewährleisten und Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Anforderungen an die verwendeten Produkte (Nachhaltigkeit): alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.
Das Bestandsgebäude ist ein Massivbau aus Ziegeln mit Betondecken und straßenseitiger Betonrippenfassade.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Terhalle Holzbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus-Ottenstein
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYRD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]