VMware ELA 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: AS 11-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMware ELA 2022
Beschaffung eines Enterprise License Agreements (ELA) des Softwareherstellers VMware
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschluss eines Enterprise License Agreement (ELA) zur Beschaffung von Service und Support sowie zur Ergänzung des Lizenzbestandes des Herstellers VMware
Einmalige einseitige Verlängerung (VMware SOYR) um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fremdnachweis, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate oder vergleichbares Dokument. Die als „vergleichbar“ möglichen Nachweise sind in Abschnitt 4.2 der Ausschreibungsbedingungen näher erläutert.
Unternehmensdarstellung mit Kennzahlen (Teil A - Anlage 3 – Unternehmensdarstellung verwenden),
Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden (Fremdnachweis). Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden je 1.000.000 €, Mindestdeckung für Vermögensschäden 500.000 €, jeweils pro Fall.
Der Bieter muss durch den Hersteller der angebotenen Software „VMware“ autorisiert sein, das ELA abschließen zu dürfen. Die Autorisierung ist durch entsprechenden Fremdnachweis zu belegen (Herstellererklärung). Näheres zu den vorgenannten Eignungsanforderungen regelt Teil A, Abschnitt 4.4.
Abschnitt IV: Verfahren
13.12.2021, Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.