Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-51-511-Rosar-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Bezirk 1
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsorte sind die städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 1 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Bezirk 2
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsorte sind die städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 2 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Bezirk 3
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsorte sind die städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 3 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Bezirk 4
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsorte sind die städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen in Bezirk 4 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit Option der Verlängerung um 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen erfolgen ausschließlich über diese Vergabeplattform.
Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Auftragnehmer.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto)
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto)
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto)
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto)
Gesamt: [Betrag gelöscht] EUR netto ([Betrag gelöscht] EUR brutto)
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DHY4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Unwirksamkeit
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kön
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]