Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-130/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leopoldshöhe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33818
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Löschgruppenfahrzeug HLF 20 in Anlehnung DIN 14 530 Teil 27 Ausgabe November 2019 in Verbindung mit DIN EN 1846 und DIN 14 502 (Fahrgestell mit Aufbau)
Los 1: Fahrgestellung und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In diesem Verfahren sind nur elektronische Angebote zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen.
Los 2: Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In diesem Verfahren sind nur elektronische Angebote zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Fahrgestellung und Aufbau
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zu Los 1 wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.