Beweissicherung beim Abbruch/Entsorgung des ehem. Karstadt-Gebäudes und Parkhauses Schillerplatz sowie anschl. Erkundung und Sicherung des Altbergbaus im Bereich des Schillerplatz-Areals in Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 241/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beweissicherung beim Abbruch/Entsorgung des ehem. Karstadt-Gebäudes und Parkhauses Schillerplatz sowie anschl. Erkundung und Sicherung des Altbergbaus im Bereich des Schillerplatz-Areals in Iserlohn
Beweissicherung für die Abbruchmaßnahmen und altbergbaulichen Erkundungen im Schillerplatzareal
Schillerplatz-Areal Schillerplatz 58636 Iserlohn
Beweissicherung für die Abbruchmaßnahmen und altbergbaulichen Erkundungen im Schillerplatzareal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Iserlohn
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Rathaus 2
Raum U 203
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDQ98ZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iserlohn.de