Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei IDAS und FGCenter - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 438C-00-xxxx-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei IDAS und FGCenter - Los 3
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei IDAS und FGCenter - Los 3
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Im Fördergeschäft setzt die NRW.BANK die folgenden, für die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung relevanten Anwendungssysteme ein:
- IDAS - Integriertes Darlehens und Antragssystem
o Zweck: Förderantragsbearbeitung und Kreditverwaltung im Backoffice
o Technik: Mit ABAP/4 auf Basis von SAP LM (Loans Management) und SAP GP (Geschäftspartner) entwickelte Eigen-Lösung der NRW.BANK
- FGCenter
o Zweck: Antragsabwicklung in der Zusammenarbeit mit Hausbanken sowie im elektronischen Datenaustausch mit Bundesförderinstituten.
o Technik: Web-Anwendung der Fa. b+m Informatik AG
Hiervon ausgehend benötigt die NRW.BANK Beratung und Unterstützung im Umfeld der genannten Anwendungen IDAS und FGCenter. Die Unterstützung betrifft sowohl die Betreuung der laufenden IT-Systeme als auch die Weiterentwicklung der Systeme im Rahmen einzelner IT-Anforderungen oder von Projekten. Die Verantwortung und auch die Steuerung der Maßnahmen verbleiben bei der NRW.BANK. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen müssen vor Ort in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin in Münster oder alternativ remote erbracht werden können.
Die vorliegende Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung dieser Beratung und Unterstützung. Sie ist in drei Lose aufgeteilt, die jeweils mit 4 bis 6 Unternehmen abgeschlossen werden sollen (sofern genügend zuschlagsfähige Angebote vorliegen) und aus vergabetechnischen Gründen jeweils in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht werden:
Los 1: Beratung und Unterstützung bei der fachlichen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung für das System IDAS mit den zugrundeliegenden SAP-Modulen LM und GP
o Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge (davon geschätzt 70% in Münster und 30% remote): Business Analysten 800 Personentage (200 Personentage Junior Berater, 400 Personentage Berater, 200 personentage Senior Berater), SAP-Entwickler 2.400 Personentage (600 Personentage Junior Berater, 1.200 Personentage Berater, 600 Personentage Senior Berater)
o Verbindliche Höchstabnahmemenge: 4.000 Personentage
Los 2: Beratung und Unterstützung bei der fachlichen Betreuung und Weiterentwicklung der Anwendung FGCenter
o Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge (davon geschätzt 70% in Münster und 30% remote): Business Analysten 800 Personentage (200 Personentage Junior Berater, 400 Personentage Berater, 200 Personentage Senior Berater)
o Verbindliche Höchstabnahmemenge: 1.000 Personentage
Los 3: Beratung und Unterstützung des Testmanagements für die Systeme IDAS und FGCenter
o Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge (davon geschätzt 70% in Münster und 30% remote): Tester / Testmanager 1.600 Personentage (400 Personentage Junior Berater, 800 Personentage Berater, 400 Personentage Senior Berater)
o Verbindliche Höchstabnahmemenge: 2.000 Personentage
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Mai 2022. Sie hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2024. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. April 2026. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt im relevanten Los bei Erreichen der in § 2 Absatz 4 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmemengen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Einzelaufträge und die vertraglich vorgesehene Verschwiegenheitsverpflichtung bleiben hiervon unberührt.
1. Die Auftragnehmerin hat die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Leistungen nach näherer Maßgabe der Einzelaufträge entweder in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster oder remote zu erbringen. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster,, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels erneuter Vergabeverfahren (nachfolgend auch: Mini-Wettbewerbe) zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren darf die Auftragnehmerin nur die Berater anbieten, die sie in ihrem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder mit diesen nach Qualifikation und Erfahrung zumindest vergleichbare Berater. Die von der NRW.BANK im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ausgewählten Berater müssen die Einzelaufträge durchführen. Ein Austausch dieser Berater ist nur aus sachlichem Grund mit Einwilligung der NRW.BANK gegen Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zulässig. Im Weiteren gelten für die Vergabevergabeverfahren die Bedingungen nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Absatz 5 VgV.
3. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
4. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt. Angebote dürfen für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine Höchstzahl beschränkt.
5. Zu jedem Los existiert eine gesonderte Auftragsbekanntmachung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1: SAP-Beratung für die Module LM, GP bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Sitz in Deutschland; Los 2: IT-Beratung bei Förderbanken mit Sitz in Deutschland (FGCenter); Los 3: Testen und Testmanagement bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR im Bereich SAP-Beratung für die Module LM, GP
bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Sitz in Deutschland
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR im Bereich IT-Beratung (FGCenter)
bei Förderbanken mit Sitz in Deutschland
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR Testen und Testmanagement
bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar.
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz (in jedem angebotenen Los) über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
- Los 1:
o Verantwortliche Mitarbeit in einem Projekt im Umfeld SAP LM und / oder SAP GP
o bei einem Institut im Sinne des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Sitz in Deutschland
o mindestens drei abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum
- Los 2:
o Verantwortliche Mitarbeit in einem IT-Projekt
o bei einer Förderbank mit Sitz in Deutschland
o mindestens drei abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum
- Los 3:
o Verantwortliche Mitarbeit im Testmanagement eines IT-Projekts
o bei einem Institut im Sinne des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar
o mindestens drei abgeschlossene Leistungsmonate im angegebenen Referenzzeitraum
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DC2A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.