Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten Referenznummer der Bekanntmachung: 031-2021-V-GWB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bornheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten
Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO
- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO
Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim
DIe Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau einer Gesamtschule und einer Dreifach-Sporthalle einschließlich der Außenanlagen in 53332 Bornheim-Merten.
Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden.
Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes "ME 18". Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20.062 m² umfassen. Der Grundstückserwerb ist aber noch nicht abgeschlossen. Abhängig von dem Ergebnis wird bestenfalls ein Gesamtgrundstück von ca. 24.000 m²; schlechtenfalls eines von nur ca. 17.000 m² zur Verfügung stehen.
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine fünfzügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1.140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.
Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bornheim vom 22.06.2021 möchte die Stadt Bornheim bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden.
Die Schule ist in Annahme einer darüber weit hinausgehenden Nutzungsdauer neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten konform zu diesem Beschluss als "Klimaschule" zu planen.
Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:
- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO
- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO
Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung beauftragt der Auftraggeber mit Abschluss des Generalplanervertrages zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Auftragnehmer auch mit der
Erbringung weiterer Leistungen der unter II.2.4) aufgeführten Leistungsbilder zu beauftragen und zwar in folgenden Stufen:
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 7,
Stufe 4: Leistungsphase 8
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.assmanngruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die
Vergabeplattform https:/aumass.de. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungs- bzw. Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform
online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der
Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDHDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).