Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten Referenznummer der Bekanntmachung: 031-2021-V-GWB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bornheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten

Referenznummer der Bekanntmachung: 031-2021-V-GWB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule im Ortsteil Bornheim-Merten. Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden. Darüber hinaus ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle vorgesehen. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:

- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI

- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI

- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI

- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI

- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO

- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71315000 Haustechnik
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
71334000 Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

DIe Stadt Bornheim beabsichtigt den Neubau einer Gesamtschule und einer Dreifach-Sporthalle einschließlich der Außenanlagen in 53332 Bornheim-Merten.

Der Neubau soll alle Anforderungen eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Schulgebäudes erfüllen und als "Klimaschule" geplant werden.

Die Planfläche liegt im Stadtteil Bornheim-Merten in der Nähe des Stadtbahnhaltepunkts Bornheim-Merten. Die Gesamtschule ist Teil des Bebauungsplanes "ME 18". Dieser beschreibt den Bereich zwischen den Straßen Lannerstraße im Norden, der Bonn-Brühler-Straße im Westen, der Händelstraße im Süden und wird auf der Ostseite durch die Gleise der VRS-Linie 18 begrenzt. DIe Fläche für den Schulneubau liegt am östlichen Rand an der Bahnstrecke. Auf dem restlichen Teil des unbebauten Geländes soll ein Wohngebiet mit überwiegend Reihen- und Doppelhäusern entstehen. Die Stadt Bornheim plant für die bestehende Heinrich-Böll-Gesamtschule an der Beethovenstraße bis Dezember 2026 einen Neubau an dem beschriebenen Standort zu errichten. Nach dem Bebauungsplan ist ein bis zu 3-geschossiger Bau mit Unterkellerung möglich. Das Grundstück der Schule mit Außenanlagen und PKW-Stellplätzen wird ca. 20.062 m² umfassen. Der Grundstückserwerb ist aber noch nicht abgeschlossen. Abhängig von dem Ergebnis wird bestenfalls ein Gesamtgrundstück von ca. 24.000 m²; schlechtenfalls eines von nur ca. 17.000 m² zur Verfügung stehen.

Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine fünfzügige Gesamtschule mit 3-Zügen für eine Oberstufe, die im Vollbetrieb von ca. 1.140 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 13 besucht werden kann. Sie beinhaltet u.a. ein Forum, eine Mensa und eine Dreifach-Sporthalle als Versammlungsstätte mit Tribünennutzung.

Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bornheim vom 22.06.2021 möchte die Stadt Bornheim bis zum Jahre 2045 klimaneutral werden.

Die Schule ist in Annahme einer darüber weit hinausgehenden Nutzungsdauer neben weiteren Nachhaltigkeitsaspekten konform zu diesem Beschluss als "Klimaschule" zu planen.

Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (Kgr. 300-400) werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Es sind Generalplanerleistungen stufenweise zu beauftragen, die sich auf die Leistungsphasen 1-8 beziehen und folgende Leistungsbilder umfassen:

- Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI

- Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI

- Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI

- Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI

- Brandschutzplanung gemäß Heft 17 der Schriftenreihe des AHO

- Bauphysik gemäß Heft 23 der Schriftenreihe des AHO

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelles Konzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Fachtechnische Lösungsansätze / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck des Konzepts / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung beauftragt der Auftraggeber mit Abschluss des Generalplanervertrages zunächst nur die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Auftragnehmer auch mit der

Erbringung weiterer Leistungen der unter II.2.4) aufgeführten Leistungsbilder zu beauftragen und zwar in folgenden Stufen:

Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,

Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 7,

Stufe 4: Leistungsphase 8

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-347240
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen für den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.assmanngruppe.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.

Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die

Vergabeplattform https:/aumass.de. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines

Teilnahmeantrags/Angebots.

Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungs- bzw. Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform

online zum Download zur Verfügung.

Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis

sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten

Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den

Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten

Vergabeplattform informiert.

Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.

Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der

Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDHDV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der

Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021

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