Neubau Feuerwache - Rüttelklinker Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2021/55
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache - Rüttelklinker
Rüttelklinker Neubau Feuerwache im Bereich der Fahrzeughallen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt, angrenzend an die Lockhauser Straße im Stadtteil Knetterheide der Stadt Bad Salzuflen eine Hauptfeuerwache zu errichten. Das Gebäude wird aus Stahlbetonwänden, Stahlbetondecken sowie tragenden und nicht tragenden
Mauerwerkswänden hergestellt. Die Fassade ist als klassische Lochfassade mit Aluminiumfenstern geplant. Die Fassadenbekleidung ist als vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Fassadenplatten vorgesehen.
Bei der beschriebenen Leistung handelt es sich um die Rüttelklinker für die Errichtung des Neubaus.
1400 qm Rüttelbodensystem mit Fliesen/Platten., unglasiert, 20/10, Dicke 15mm, Belastungsklasse III, R 12, Bettungsschicht 75 mm, 132 qm Ankerplatten Boden Edelstahl V2A,300/300mm, Höhe 25mm für Rüttelbodensystem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.