9097 Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-21-T-9097
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9097 Heizungstechnik
Heizungsanlage für Neubau mit 10407m² BGF als Ergänzung zum bestehenden Kreishaus
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh beabsichtigt auf dem ca. 8.900 qm großen Grundstück " Auf dem Stempel 5 " i n 3 3334 Gütersloheinen 3 - geschossigen Neubau als Ergänzung zum bestehenden Kreishaus in massiver Bauweise zu errichten.Die maximalen Gebäudeabmessungen betragen ca. 105 x 49 m . Die zusammenhängenden Gebäudeabschnitte Bauteil A haben Grundrissabmessungen von ca. 38 x 41 m .Bauteil B hat Grundrissabmessungen von ca. 32 x 50 m . Die gesamten Dachflächen werden als Flachdach ausgebildet .Die geplante BGF pro Geschoss beträgt ca. :Kellergeschoss : 761 qm E rdgeschoss : 3180 qm. 1. Obergeschoss : 3233 qm 2. Obergeschoss : 3233 qm.Gemäß der Auslobung und der Gebäuderichtlinie des Kreises Gütersloh hat das Gebäude einen Heizwärmebedarf von≤ 15 kWh/m2/a ( nach PHPP -V erfahren) anzustreben .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.