2021-0488 Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0488
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0488 Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz
Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz in 2 Losen (Dekorationen und Vertikalanlagen) für 2 Jahre zuzüglich 1 Jahr Verlängerungsoption
Los 1 - Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz (Dekorationen)
Duisburg innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Duisburg
Lieferung und Montage, Reinigung und Reparaturen von innenliegendem Sicht- und Sonnenschutz, insbes. Dekorationen (Los 1)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr möglich (Laufzeit inkl. Verlängerungsoption: 3 Jahre)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr
Los 2 - Rahmenvereinbarung über innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz (Vertikalanlagen)
Duisburg innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Duisburg
Lieferung und Montage von innenliegendem Sicht- und Sonnenschutz - Vertikalanlagen (Los 2)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr möglich (Laufzeit inkl. Verlängerungsoption: 3 Jahre)
Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bit-te das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die
angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber an
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD6W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.