Beschaffung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine für den städtischen Baubetriebshof Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2021/92
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine für den städtischen Baubetriebshof
Die Stadt Erkelenz beabsichtigt für den Baubetriebshof eine voll-elektrische Kompaktkehrmaschine zu beschaffen.
Das Fahrzeug wird in folgenden Bereichen im Einsatz sein:
- Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung,
- Reinigung von Park- und Einstellplätzen und Radwegen,
- Gefahrenabwehr (Abkehren von Ölbindemitteln etc.),
- Wildkrautbeseitigung durch Einsatz spezieller Bürsten.
Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, spätestens jedoch sechs Monate nach Auftragserteilung erfolgen. Mit einer Auftragserteilung ist spätestens Ende Januar 2022 zu rechnen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist dies bei der Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die nötige Lieferzeit verbindlich anzugeben.
Baubetriebshof Stadt Erkelenz Richard-Lucas-Straße 2 41812 Erkelenz
Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen. Um den Arbeitsschutz maximal zu erhöhen, sind alle wirtschaftlich und technisch sinnvoll realisierbaren, baulichen Vorkehrungen zu berücksichtigen. Das Fahrzeug muss aus der laufenden Produktion stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her mindestens den gängigen Standards entsprechen.
Unklarheiten
Befinden sich in den Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Aufraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 14.12.2021, 12.00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen in den letzten 3-5 Jahren
Soweit Leistungen an andere Unternehmen übertragen werden:
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen.
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung erfolgt nach Lieferung, Erhalt der Rechnung und mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber.
Auftragsvergabebedingungen:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt eine Auftragsvergabe nur unter der Bedingung eines vorherigen mehrtägigen Tests der Maschine durch die städtischen Baubetriebshofmitarbeiter.
Allgemeine Bedingungen:
Der Auftragnehmer / Bieter übernimmt die uneingeschränkte Produkthaftung und Gewährleistung für den gesamten Lieferumfang gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften.
Im Angebot sind Angaben über die Garantie, den Service, die Ersatzteile und den Liefertermin verbindlich anzugeben. Erforderlich ist eine Herstellergarantie von mindestens 24 Monaten bzw. 2.500 Betriebsstunden für das Fahrzeug und 60 Monate auf elektrofahrzeug-spezifische Bauteile (Batterie).
Zusätzliche Bedingungen
Im Reparaturfall haben auf Anforderung durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte geschulte Monteure mit entsprechender Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden (werktags) am Standort des Fahrzeugs bzw. in der Serviceniederlassung zur Verfügung zu stehen.
Vertrags-/Servicewerkstatt
Der Auftragnehmer/Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich der Werkstatt-Standort im Umkreis von 50 km um Erkelenz befindet. Bei Fremdfirmen (vom Auftragnehmer / Bieter beauftragter Fachbetrieb) soll es sich
um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Elektromobilität handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Auftragnehmer / Bieter zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Auftragnehmer / Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- Turnusmäßige Wartung
Können die Angaben zum Service-Standort nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, sofern der Werkstatt-Standort mehr als 50 km von Erkelenz entfernt ist und kein mobiler Reparaturservice zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Erkelenz, Raum 45, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Das Eröffnungsverfahren wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch eine(n) Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 14.12.2021, 12:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
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B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Erklärung betr. Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen).
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C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
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D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
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E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
*
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YZY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de