Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption - 0022-RVBEITR.40-2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 0022-RVBEITR.40-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption - 0022-RVBEITR.40-2020
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtlicher Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeverordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Promethazin
bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Promethazin enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Promethazin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Los 11 ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0022-RVBEITR.40-2020. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zum Wirkstoff Promethazin abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu diesem Wirkstoff wurden gekündigt. Ein Vertragsabschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0022-RVBEITR.40-2020 bleibt weiterhin möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.