Ökostromlieferung 2022-2023 Wesseling Referenznummer der Bekanntmachung: 211444-Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-wesseling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung 2022-2023 Wesseling
Ausschreibung Ökostromlieferung 2022ff Stadtwerke Wesseling GmbH.
Ökostromlieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr. Aufteilung in 3 Lose, jährlich ca. 5,92 GWh, ca. 289 Abnahmestellen, Lieferbeginn 01.01.2022
Sondervertrags-Abnahmestellen
50389 Wesseling
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung
ca. 16 Abnahmestellen mit ca. 3.284 MWh/Jahr
Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen
50389 Wesseling
Niederspannung ohne Leistungsmessung
ca. 124 Tarifabnahmestellen mit ca. 1.031 MWh/Jahr
ca. 5 Wärmestrom-Abnahmestellen mit ca. 119 MWh/Jahr
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
50389 Wesseling
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
ca. 144 Abnahmestellen mit ca. 1.484 MWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sondervertrags-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tarif- und Wärmestrom-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.