Gestellung von Zeitarbeitskräften für den städtischen Baubetriebshof Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2021/93
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Zeitarbeitskräften für den städtischen Baubetriebshof
Gestellung von bis zu 8 Zeitarbeitskräften (vorrangig Helfer und Fachhelfer) für saisonal auftretende Bedarfsfälle in der Grün- und Freiflächenpflege.
Stadtgebiet Erkelenz 41812 Erkelenz
Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz benötigt mindestens für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 zur Deckung saisonal auftretender Bedarfsfälle bis zu 8 Arbeitskräfte pro Jahr (vorrangig Helfer und Fachhelfer) mit einem Arbeitsvolumen von ca. 6.000 Jahresarbeitsstunden. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Ausführung von leichten Arbeiten im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege.
Ausgebildete Gärtner, möglichst der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, werden nur in Ausnahmefällen zur Abdeckung eines besonderen Personalbedarfs benötigt. Diese sind auch für kürzere Einsatzzeiten auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.
Helfer:
Allgemeine Tätigkeiten im Rahmen der Grünflächenpflege in Grünanlagen und auf Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet, die lediglich eine Einweisung erfordern; Beetpflege, Wildkrautbeseitigung, Laubbeseitigung, Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen, Entfernung und Entsorgung von Unrat.
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation:
Wie oben einschl. Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind (Pflanzungen; Arbeiten z.B. mit Handrasenmäher)
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2a des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation:
Wie oben einschl. Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist (Motorsäge, Freischneider u.ä.).
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2b des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Landschaftsgärtner:
Eigenständige Durchführung der fachgerechten Unterhaltungspflege in den städtischen Grün- und Freianlagen, Baumpflegearbeiten einschließlich Bäume fällen und Wurzelstöcke roden.
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.12.2023 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Zu den angebotenen Stundensätzen ist die zum Zeitpunkt der Überlassung geltende MwSt. hinzuzurechnen. Die beigefügten Formblätter zur Preisermittlung des Verrechnungssatzes für Helfer (3.1.1), Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation (3.1.2), Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation (3.1.3) sowie für Landschaftsgärtner (3.1.4) sind mit dem Angebot abzugeben. Das Fehlen eines der Formblätter führt dazu, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird.
Das Angebot wird nach folgenden Zuschlagskriterien gewertet:
1. Stundenverrechnungssätze Helfer, Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation, Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation, Landschaftsgärtner. Der in den jeweiligen Formblättern "Preisermittlung" unter Nr. 1 ausgewiesene Kalkulationslohn wird im Rahmen der Wertung mit dem Faktor "1" multipliziert und die unter Nr. 2 ausgewiesenen Zuschläge mit dem Faktor "2" multipliziert. Die Addition dieser Multiplikationsergebnisse ergeben den "Wertungs-Stundenverrechnungssatz".
2. Die auf dieser Basis ermittelten "Wertungs-Stundenverrechnungssätze" werden mit den ausgeschriebenen Jahresleistungsstunden multipliziert. Dies ergibt die Gesamtwertungssumme.
3. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält den Zuschlag. Bei Summengleichheit erhält das Angebot mit dem höchsten Kalkulationslohn den Zuschlag. Bei gleichem Kalkulationslohn entscheidet das vom Auftraggeber gezogene Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung über das Vorliegen der gültigen und unbefristeten Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),
- die Kopie eines beglaubigten Handelsregisterauszuges aus den letzten zwölf Monaten, wenn eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen wurde,
- Nachweis der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband (IGZ/BAP).
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft sowie von Steuern (Finanzamt),
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden,
-Bürgschaftserklärung oder Garantieerklärung über [Betrag gelöscht] Euro im Hinblick auf die Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge (spätestens eine Woche nach der Zuschlagserteilung),
- Bescheinigung, welchen Tarifvertrag der Verleiher anwendet.
- Aussagekräftige Beschreibung des Dienstleistungserbringers (Unternehmensprofil mit Anzahl der festen Mitarbeiter, Leistungsangebot, Organisationsstruktur. Angaben u. a. hierbei über den Stammsitz des Unternehmens sowie Standorte der einzelnen Niederlassungen, durchgeführte Projekte im Garten- und Landschaftsbau, Mitarbeiterpool in der Region, Benennung der zuständigen Koordinatoren sowie deren Erfahrung mit vergleichbaren Projekten, Beschreibung des Service vor Ort wie Ansprechpartner, Betreuung, regelmäßige vor Ort Termine),
- Liste von drei aussagekräftigen Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren unter Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Ansprechpartner mit Telefonnummer,
- Nachweis über die vorhandenen Kapazitäten, um so gleichzeitig bis zu 8 Leiharbeitnehmer/innen stellen zu können sowie bei Personalausfällen entsprechenden Ersatz stellen zu können.
Jede Überlassung ist zunächst befristet auf höchstens 9 Monate. Der Überlassungsvertrag endet spätestens mit Ablauf von 9 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Will der Auftraggeber die Überlassung ausnahmsweise über 9 Monate hinaus fortsetzen, wird ein neuer Überlassungsvertrag abgeschlossen.
In diesen Fällen berechnet sich der Verrechnungssatz wie folgt:
Differenz aus dem vereinbarten Tarifentgelt des Auftragnehmers nach 2.7 und dem entsprechenden Tarifentgelt des Auftraggebers multipliziert mit dem Faktor aus Nr. 1 der Formblätter zur Preisermittlung.
Die maximale Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Der Auftragnehmer überwacht die Höchstüberlassungsdauer und gewährleistet die Einhaltung für jeden überlassenen Mitarbeiter anhand eines monatlichen Reportings, welches dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Der Einsatz eines Computerprogramms bzw. Tools zur Überwachung der Fristen mit entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten des Auftraggebers ist wünschenswert.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Erkelenz, Raum 214, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Die Öffnung der Angebote wird durch zwei Vertreter/Vertreterinnen der Zentralen Vergabestelle sowie durch einen Vertreter/Vertreterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 14.12.2021, 12:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
C) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.
D) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YZYQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de