Implementierung eines Betriebshofmanagementsystems inkl. Last- und Lademanagementsystem und Ortungssystems (eBMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 20210820 KBB-KH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Betriebshofmanagementsystems inkl. Last- und Lademanagementsystem und Ortungssystems (eBMS)
Implementierung eines Betriebshofmanagementsystems inkl. Last- und Lademanagementsystem und Ortungssystem (eBMS)
ASEAG (Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG) Neuköllner Straße 1 52068 Aachen
Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung eines Betriebshofmanagementsystems (BMS), bestehend aus verschiedenen Softwarekomponenten für das Last- und Lademanagement, die Busdisposition und die Ortung von Fahrzeugen auf dem Betriebshof ("vertragsgegenständliche Software") und die für die Ortung erforderliche Hardware ("vertragsgegenständliche Hardware" - gemeinsam mit der vertragsgegenständlichen Software das "BMS"). Nach Abnahme und Inbetriebnahme des BMS gewährt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit (10 Jahre) die volle Verfügbarkeit des BMS, in dem er den technischen Stand aufrechterhält, Mängel behebt und Hardware zum schnellen Austausch in einem Konsignationslager des Auftraggebers vorrätig hält.
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung
steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, insbesondere, inwieweit die in Ziffer III.1.3) genannten Mindestanforderungen erfüllt wurden (vgl. dort "Daraus sollte sich ergeben, dass...");
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird wie folgt vorgegangen:
Der Auftraggeber prüft anhand der eingereichten Referenzen (Ziffer III.1.3)), wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Neben der Anzahl an Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, legt der Auftraggeber insbesondere Wert auf Referenzen, die die Mindestanforderungen übererfüllen, also die mehrere der in Ziffer III.1.3) genannten Mindestanforderungen auf sich vereinen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur drei Bewerber zum weiteren Verfahren zuzulassen, wenn sich in dem Ranking zeigen sollte, dass zwischen dem Dritt- und Viertplatzierten erhebliche Unterschiede in der Eignung bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch weniger als 5 Bewerber zuzulassen, wenn sich zeigen sollte, dass unter den 5 Bewerbern einzelne Bewerber deutlich weniger geeignet sein sollten als die im Ranking besser platzierten Bewerber.
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat, sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und sich sein Betrieb nicht in Liquidation befindet.
b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe
von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem
Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf
besteht kein Rechtsanspruch.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Aufbau und Projektierung eines eBMS) vergleichbar sind (Vordruck 2),
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 3).
c) Eigenerklärung, dass ausreichende Personalkapazitäten für eine erfolgreiche Abwicklung im geforderten Zeitplan zur Verfügung stehen bei ausreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Vordruck 8).
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf
besteht kein Rechtsanspruch.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von fünf Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Aufbau und Projektierung eines eBMS) in Bezug auf die Leistung in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck 4).
Daraus sollte sich ergeben, dass jede der nachfolgend genannten Anforderungen in mindestens einem der Referenzprojekte erfüllt wurde:
- Eingebundene Fahrzeuge in automatische Fahrzeugdisposition: 250
- Anbindung eines automatischen Ortungssystems für Busse, das Fahrzeuge automatisch und stellplatzgenau ortet (abgenommen, in Betrieb)
- Umsetzung eines Last- und Lademanagementsystems inkl. Umsetzung der OCPP 1.6 J (in Betrieb)
- Umsetzung der VDV463 (bidirektional, in Betrieb)
- Umsetzung der VDV452 (Import des Fahrplanes in ein BMS, abgenommen, in Betrieb)
- Umsetzung der VDV455 (Import des Dienstplanes in ein BMS, abgenommen, in Betrieb)
- Umsetzung der VDV461 LLR (Import der ITCS-Anmeldung in ein BMS, abgenommen, in Betrieb)
- Umsetzung eines Fahrzeugstammdatenimportes aus einem SAP-System oder vergleichbares Fremdsystem (abgenommen, in Betrieb)
Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden;
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß Vergabeunterlagen (Ziffer 6)
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung
stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend
beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu
konkretisieren.
5) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten
Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Erklärung "Eignungsleihe" (Vorduck 6) und die "Verpflichtungserklärung Eignungsleiher" (Vorduck 7) sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu,
mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren.
Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 1. Quartal 2022 zu erteilen.
7) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfs. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
8) Die ASEAG behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der
Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn die
beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten. Zur Erläuterung: Der Auftraggeber finanziert die Beschaffung größtenteils über öffentliche Fördermittel des Bundes.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYK0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber
zu rügen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]