HGB Neubau Wohnanlage Schützenstraße - Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 5604/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hgb-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
HGB Neubau Wohnanlage Schützenstraße - Schlosserarbeiten
Die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB) plant und realisiert den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 53 Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau. Die drei Neubauten werden in Massivbauweise als nicht unterkellerte zweigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss und Flachdach errichtet. Im Erdgeschoss befindet sich ein Technikraum und im Treppenhaus wird ein Aufzug errichtet. Gegenstand der in diesem Gewerk auszuführenden Leistungen sind die Schlosserarbeiten für die drei Gebäude.
Hamm Schützenstraße 59071 Hamm
Gegenstand der ausgeschriebenen Bauleistungen sind die Schlosserabeiten für die drei Wohngebäude. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind nach dem aktuellen Terminplan dabei verteilt auf die drei Häuser voraussichtlich zu folgenden Zeiten auszuführen:
Haus A: 28.03.2022 - 13.01.2023,
Haus B: 09.01.2023 - 14.07.2023 und
Haus C: 15.05.2023 - 15.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rhauderfehn
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26817
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lq-metalltechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRF90
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland