Lieferung einer zulassungsfähigen Drehleiter DLA(K) 23/12 gem. LV Referenznummer der Bekanntmachung: ZV52/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer zulassungsfähigen Drehleiter DLA(K) 23/12 gem. LV
Herstellung und Beschaffung einer zulassungsfähigen Drehleiter DLA(K) 23/12 gem. LV sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gem. LV für die Feuerwehr Siegburg
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
53721 Siegburg
Fahrgestell und feuerwehrtechnische Auf- bzw. Einbauten müssen in Übereinstimmung mit den Normen DIN EN 1846 sowie DIN EN 14043 in der jeweils gültigen Fassung erstellt werden.
Das zu beschaffende Fahrzeug muss geeignet zum Aufbau einer Drehleiter mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht bis 16 t sein. Der feuerwehrtechnische Aufbau einschließlich Hubrettungssatz für DLA(K) 23/12 muss ebenfalls DIN EN 14043 sowie DIN EN 1846 entsprechen. Zusammen mit dem Fahrgestell darf die Gesamtmasse von 16 t nicht überschritten werden.
Feuerwehrtechnische Beladung
53721 Siegburg
Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Ausrüstungsgegenstände wurden in der Vergangenheit bereits teilweise durch die Feuerwehr Siegburg beschafft. Aus Gründen der Ersatzteilbevorratung, sowie einer einheitlichen Bedienung- und Prüfung der Gerätschaften, müssen alle Beladungsteile wie ausgeschrieben angeboten werden. Vergleichbares wird nicht zugelassen. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die feuerwehrtechnische Beladung für 1 Drehleiterfahrzeug. Diese muss durch den Auftragnehmer, nach Auftragsvergabe, an den zuständigen Fahrgestellaufbauer versandt werden. Vor dem Versand werden die Positionen durch den Auftraggeber überprüft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Angabe im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124_LD).
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 532 und 533 zu verwenden.
Erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind dem Angebot drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Los 1: Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
Jede Referenz muss sich auf die Herstellung und Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges beziehen, welches mit dem hier ausgeschriebenen Fahrzeug sowohl von der Größe als auch von den Kosten vergleichbar ist.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 532 und 533 zu verwenden.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Der Zuschlag auf Los 1 wird auf das punktbeste Angebot, bestehend aus 40% Preiswertung sowie 60% Technikwertung gemäß Leistungsverzeichnis, erteilt.
Der Zuschlag auf Los 2 wird auf den niedrigsten Preis erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYEA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]