Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs; Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: 712 2021 Es
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs; Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10)
Titel komplett: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs; Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10), Fahrzeug DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3 und DIN 14530-5 als Vorführfahrzeug/Neufahrzeug für die Stadt Espelkamp - Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10), Fahrzeug DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3 und DIN 14530-5 als Vorführfahrzeug/Neufahrzeug für die Stadt Espelkamp
Es soll ein Löschgruppenfahrzeug 10 nach DIN 14530-5 mit Beladung angeschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen (Fahrgestell incl. Aufbau als Los 1, Beladung als Los 2). Dem Anbieter wird freigestellt für welche Lose ein Angebot abgegeben wird.
LF 10 Fahrgestell und Aufbau nach DIN 14530-5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell incl. Aufbau eines LF 10
LF 10 Beladung nach DIN 14530-5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung gem. DIN 14530-5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis von Referenzen: Referenzliste über baugleiche oder ähnliche bisher an Feuerwehren im deutschdsprachigen Raum ausgelieferte LF10's ist dem Angebot beizufügen. Mind. 3 positive Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.