Austausch der Winkelencoder in den TWIN Radioteleskopen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0635/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch der Winkelencoder in den TWIN Radioteleskopen
Ersatz von defekten 4 Präzisions-Winkelencodern, die in den beiden TWIN-Radioteleskopen TTW1 und TTW2 eingebaut sind. Zeitgleich müssen die drei vorhandenen Steuerungseinheiten der Radioteleskope (ACU = Antenna-Control-Unit) an die neuen Winkelencoder angepasst werden.
Bad Kötzting
Ersatz von defekten 4 Präzisions-Winkelencodern, die in den beiden TWIN-Radioteleskopen TTW1 und TTW2 eingebaut sind. Zeitgleich müssen die drei vorhandenen Steuerungseinheiten der Radioteleskope (ACU = Antenna-Control-Unit) an die neuen Winkelencoder angepasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auswahl der Encoder, deren Einbau mit Anpassung der Steuerelektronik (ACU) der Radioteleskope kann nur vom Hersteller der Radioteleskope vorgenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch der Winkelencoder in den TWIN Radioteleskopen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.