Niederschlags- Abfluss-Modell für den Hauptlauf der Agger
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 122537802
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51645
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aggerverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederschlags- Abfluss-Modell für den Hauptlauf der Agger
Für das natürliche Einzugsgebiet der Agger soll ein flächendeckendes Niederschlag-Abfluss-Modell aufgestellt werden. Dazu sollen die vier bereits vorhandenen N-A-Modelle Sülz, Leppe, Steinagger und Wiehl im natürlichen Einzugsgebiet der Agger um ein fünftes N-A-Modell für den Hauptlauf der Agger erweitert werden
Verbandsgebiet des Aggerverbandes
Für das natürliche Einzugsgebiet der Agger soll ein flächendeckendes Niederschlag-Abfluss-Modell aufgestellt werden. Dazu sollen die vier bereits vorhandenen N-A-Modelle Sülz, Leppe, Steinagger und Wiehl im natürlichen Einzugsgebiet der Agger um ein fünftes N-A-Modell für den Hauptlauf der Agger erweitert werden
Preisänderungen Die angebotenen Einheitspreise sind bis zum 31.12.2024 Festpreise.
Dies gilt nicht für Leistungen durch schuldhafte Verzögerung des Auftragnehmers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung des Bieters, dass er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
51645 Gummersbach, Sonnenstraße 40, VG 1, Raum 130
Keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.