Rahmenvertrag Zeitarbeitspersonal Kontaktnachverfolgung u.a. Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0726
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duesseldorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Zeitarbeitspersonal Kontaktnachverfolgung u.a.
Rahmenvertrag zur Dienstleistung über die Zurverfügungstellung von Zeitarbeitspersonal über einen Zeitraum von 24 Monaten für die Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Personal, Organisation und IT, Hauptamt, Moskauer Str. 25/27, 40227 Düsseldorf.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Hauptamt, Amt für Personal, Organistation und IT
Moskauerstr. 25/27
40227 Düsseldorf
Rahmenvertrag zur Dienstleistung über die Zurverfügungstellung von Zeitarbeitspersonal über einen Zeitraum von 24 Monaten für die Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Personal, Organisation und IT, Hauptamt, Moskauer Str. 25/27, 40227 Düsseldorf.
Personalbedarf von bis zu 100 Vollzeitäquivalenten für die Corona Pandemie bedingte Kontaktnachverfolgung sowie weitere 50 Vollzeitäquivalente für kurzfristig entstehende Bedarfe in anderen Fachbereichen Mindestleistungszeitraum je Person von ca. 3 Monaten.
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch auf https://www.vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Die Bieter müssen sich, sofern nicht bereits erfolgt, dort registrieren und das Angebot elektronisch bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform abgegeben werden.
Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kurzfassung (detailliert in Vergabeunterlagen VU)
M1: aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige aktuelle Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes.
M5: Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, Deckung von 1 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden. M7: Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit, mind. Eigenerklärung Umsatz.
Diverse Eigenerklärungen, die in den VU enthalten sind.
M2: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Mit Angebot ist der bevollmächtigte alleinige Vertreter zu benennen. Vorlage der von allen Mitgliedern unterschriebenen Vollmacht im Original mit Angebot.
M4: Sofern der Bieter Subunternehmer einsetzen will, gibt er den Teil der Leistung an, der durch Subunternehmer erbracht werden soll. Wenn der Subunternehmer bekannt ist, sind auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen (M1, M3,M5-M8).
M6: Der Bieter hat den Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe von in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Aufträgen zu führen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Nachweis über erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Projekte (Online-Plattform mit Datenbankanbindung), davon mindestens eines aktuell abrufbar/online. Die Angabe der Referenzen erfolgt inkl. Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragswert, Zeitraum, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und ggf. eMail-Adresse.
M8: Der Bieter erklärt die Verfügbarkeit von Personal im/aus dem regionalen Raum NRW. Grundlage für diese Forderung ist der zunächst begrenzte Zeitraum für die Dienstleistung von 3 Monaten je Person. Für diesen Zeitraum ist es den Zeitarbeitskräften nicht zuzumuten, einen erheblichen täglichen Arbeitsweg auf sich zu nehmen, bzw. für diese kurze Zeit räumlich umziehen zu müssen.
M9: Nachweis der gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Diverse Eigenerklärungen, die in den VU enthalten sind.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der unerwartet schnell und stark ansteigenden Inzidenzen und Intensivbettenbelegung ist eine effiziente Kontaktnachverfolgung erforderlich, um die Infektionsketten wirksam zu unterbrechen und der pandemischen Lage wirkungsvoll entgegentreten zu können. Um auf möglichst viele Personen zur Erledigung der Aufgabe der Kontaktnachverfolgung zurückgreifen zu können, ist ein sehr kurzfrister Vertragsschluss für einen Rahmenvertrag zwingend erforderlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 30.3.2018 einzuhalten.
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch auf https://www.vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Die Bieter müssen sich, sofern nicht bereits erfolgt, dort registrieren und das Angebot elektronisch bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform abgegeben werden.
Papierangebote sind nicht zugelassen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.