örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen - Neubau K40n Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 025c
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen - Neubau K40n
Durchführung der örtlichen Bauüberwachung der Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaus des K40n
Baustelle K40n 59174 Kamen
Durchführung der erforderlichen
Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der K 40 n in Kamen.
Überwachung der Ausführung der Bauleistung (Verkehrsanlagen) gemäß
HVA B-StB.
Zudem ist die Prüfung von Nachträgen Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet
- sofern erforderlich: Erklärung zu Bietergemeinschaft, Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre sowie den Umsatz vergleichbarer Leistungen (örtliche Bauüberwachung Verkehrsanalgen) in diesem Zeitraum. Sollte eine Angabe nicht für alle Jahre möglich sein, ist dies zu begründen.
- Vorlage einer Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden. Sollte eine vorhandene Police die geforderten Summen nicht abdecken, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bieter eine entsprechende Erhöhung für die Deckungssummen und Risiken zur Verfügung gestellt wird.
Es wird ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Jahr gefordert.
- Eigenerklärung zu 3 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre und vergleichbar mit dem zu vergebenen Auftrag sind. Es ist die Art der Leistung, der Wert, der Erbringungszeitpunkt sowie der Referenzgeber zu benennen. Sollten weniger Referenzen vorgelegt werden können ist dies zu begründen.
- Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers / Geschäftsführers des Bieters
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen
Der Wert der Referenzaufträge muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
1) Natürliche Personen, die gem. Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur - Fachrichtung Bau Schwerpunkt Verkehrsbau - berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Auftrag entsprechenden Leistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Bearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen (s. Ziffer 1) erfüllen.
3. Bietergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Projektleitung ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DHVC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Wege oder durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).