Projekt 481: Pflege und Weiterentwicklung der Kryptobibliothek Botan (Weiterentwicklung Botan) Referenznummer der Bekanntmachung: P 481
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 481: Pflege und Weiterentwicklung der Kryptobibliothek Botan (Weiterentwicklung Botan)
In diesem Projekt wird der BSI Entwicklungszweig der Kryptobibliothek Botan gewartet und weiterentwickelt. Dies umfasst folgende Tätigkeiten:
- Aktualisierung des BSI Entwicklungszweigs der Kryptobibliothek Botan (u.a. Anpassung an den Hauptentwicklungszweig)
- Integration quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren gemäß NIST-/IETF Spezifikationen und -Standards sowie BSI Handlungsempfehlungen
- Integration einer hybriden Schlüsseleinigung in TLS gemäß BSI Handlungsempfehlungen
- Prüfung und Dokumentation der kryptografischen Bestandteile
- Wartung und Pflege der Kryptobibliothek
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
AP 5 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 5 ist abhängig davon, ob bis dahin die Basisfunktionalität von TLS 1.3 in Botan implementiert ist, die zur Durchführung dieses APs benötigt wird. Falls AP 5 zum geplanten Zeitpunkt nicht beauftragt werden kann, besteht die Möglichkeit, die restlichen Arbeitspakete (AP 6 und AP 7) vorzuziehen und AP 5 im Anschluss zu beauftragen.
Das optionale AP 5 kann vom Auftraggeber bis zum Abschluss von AP 7 beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 481: Pflege und Weiterentwicklung der Kryptobibliothek Botan (Weiterentwicklung Botan)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.