Sanierung Kohlenturm 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 8457-7-71
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zollverein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kohlenturm 1
Durchführung eines 2-stufigen Bieterverfahrens für Objektplanung und Tragwerksplanung für die Sanierung des Kohlenturm 1 auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei Zollverein in Essen, heute ein Teil des UNESCO Welterbe Zollverein.
Zeche Zollverein, Kokereiallee in 45141 Essen
Objektplanung und Tragwerksplanung für die Sanierung des Kohlenturm 1 auf dem Gelände der ehemal. Kokerei Zollverein in Essen.
Der Leistungsumfang soll die erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen. Mit dem Auftragnehmer wird ein Stufenvertrag vereinbart. Die erste Stufe sieht eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 vor. In einer zweiten Stufe werden weiterhin die Leistungsphasen 5-9 beauftragt.
Der zu sanierende Kohlenturm 1 befindet sich im westlichen Bereich der Koksofenbatterie spiegelbildlich zum schon sanierten Kohlenturm 2. Der Kohlenturm 1 wurde beim Bau der Kokerei Zollverein in den Jahren um 1957 erstellt und diente dem Lagern und Verladen der Kohle in die Füllwagen. Der ca. 45 m hohe Turm ragt über die Koksofenbatterie und im Inneren mit dieser verbunden.
Durch die Undichtigkeit in der Dachbekleidung und durch die undichten, behelfsmäßig verschlossenen Fensterflächen dringt Wasser in den Kohlenturm ein. An unzähligen Stellen sind Korrosionsschäden an der Stahlkonstruktion, aber auch korrodierte Bewehrung in den Bodenplatten zu finden. Zusätzlich dringt Wasser durch die verschiedenen Durchdringungen der Ofenbatterie ein. Die Tore unterhalb des Meisterganges sind stark korrodiert, so auch die Stahlprofile der Fensterelemente. Dieses Schadensbild zieht sich an der gesamten Fassade durch. Die Mauerwerksfassaden weisen Ausblühungen, ausgewaschene Verfugung, sowie stellenweise Ausbeulen auf. An den Deckenunterseiten der verschiedenen Fassadenvorsprünge sind großflächig Betonabplatzungen, korrodierte und freiliegende Bewehrung zu sehen, davon sind auch die Deckenunterseiten im Inneren betroffen. Auf der Fassadennordseite sind die Fensterelemente unterhalb des Löschgangs fast vollständig beschädigt. Die Betontreppenanlagen im Inneren sind durch Abplatzungen stark beschädigt.
Die Bühnen auf der obersten Ebene weisen Korrosionsschäden auf. Das Attikaprofil ist schadhaft, ebenso die Dachabdichtung. Der Kohlenturm ist stark durch Kohlenstaub und Taubenkot verunreinigt.
Der Bauzustand hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert, die behelfsmäßigen Schutzmaßnahmen habe ihre Haltbarkeit überschritten.
Es wird zurzeit die Westfassade auf Grund der Gefahr des unkontrollierten Einsturzes demontiert. Hierbei hat es weitere Erkenntnisse zum Schadensbild gegeben. Die einbetonierten Anker wurden nicht eingemauert bzw. sind so stark korrodiert, dass ihre Haltefunktion bzw. diese selbst nicht mehr existieren. Die Einleitung der Kräfte aus der Verblendschale über die Konsolen ist nicht gegeben. So steht auch der Turmkopf auf der zumindest in Teilen instabilen Mauerwerksvormauerschale.
Es handelt sich hier um eine klassische Dach- und Fachsanierung, Deitails des Sanierungsumfangs sind den Ausschreibungsuterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung für Objekt- und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Siehe §160 Absatz 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de