Projekt 514: Überarbeitung AIS 46 Referenznummer der Bekanntmachung: P 514
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 514: Überarbeitung AIS 46
Das Projekt besteht aus drei Losen, die unabhängig voneinander bearbeitet werden können.
Ziel der Lose A und B ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden.
Ziel des Los C ist die Erstellung eines Leitfadens zu Mindestanforderungen an Seitenkanalanalysen im Hinblick auf KI-Methoden, der auf aktuellen Forschungsergebnissen (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen) und Erfahrung von Forschungseinrichtungen, Industrie und Prüfstellen basiert. Der KI-Leitfaden wird im Rahmen der AIS 46 für alle CC-Evaluierungen sämtlicher Implementierungen verbindlich werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Projekt 514 Los A: Aktualisierung AIS 46
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los A ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden. Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Projekt 514 Los B: Aktualisierung AIS 46
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los B ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Projekt 514 Los C: Aktualisierung AIS 46
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los C ist die Erstellung eines Leitfadens zu Mindestanforderungen an Seitenkanalanalysen im Hinblick auf KI-Methoden, der auf aktuellen Forschungsergebnissen (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen) und Erfahrung von Forschungseinrichtungen, Industrie und Prüfstellen basiert. Der KI-Leitfaden wird im Rahmen der AIS 46 für alle CC-Evaluierungen sämtlicher Implementierungen verbindlich werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 514 Los A: Aktualisierung AIS 46
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 514 Los B: Aktualisierung AIS 46
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 514 Los C: Aktualisierung AIS 46
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.