Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-169/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Extertal
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32699
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung
Die Gemeinde Extertak beabsichtigt für mehrere Objekte im Stadtgebiet die Unterhaltsreinigung neu zu vergeben. Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Gemeinde Extertal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung, optionale Sonderunterhaltsreinigung, Vertretungsreinigung und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Gemeinde Extertalin 13 Objekten mit einer Grundfläche von ca. 25.930 m² und einer Jahresreinigungsfläche ca. 3.788.190 m². Zu den Objekten gehören:- 4 Turnhallen- 3 Schulen- Bauhof- Verwaltungsgebäude- Kindergarten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von [Betrag gelöscht] EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.