Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralklinikum - Innensanierung Bettenturm Ost - P05 Planung der Technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 3800_14_532-P05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralklinikum - Innensanierung Bettenturm Ost - P05 Planung der Technischen Ausrüstung
Planung der technischen Ausrüstung
UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Nach der Fassaden- und Dachsanierung der Bettentürme ist auch eine Innensanierung als Abschluss der Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Als erstes soll der Ostturm saniert werden. Hierbei wird der Ostturm freigezogen und möglichst in einem Bauabschnitt kernsaniert. Die momentan mit diversen Nutzungen versehenen Ebenen (Intensivpflege, Allgemeinpflege, Tagesklinik, etc.) werden zu Allgemeinpflegebereichen mit einem modernen Standard.
Die Fassadenbereiche wurden bereits schadstoffsaniert. Dieses Sanierungsziel wird nun im Innenbereich (z. B. Schächte) weiterverfolgt. Auch die derzeit vorhandenen brandschutztechnischen Mängel werden beseitigt.
Durch die Kernsanierung soll eine Standardverbesserung in den Patientenzimmern (z. B. Zweibettzimmer mit Nasszelle, statt 6 Personen teilen sich eine Nasszelle) erzielt werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des UKM sichergestellt wird.
Weiterhin werden durch die neue Belegung der einzelnen Pflegeebenen betriebsorganisatorisch sinnvolle Einheiten geschaffen. Die Anpassung der Stationsgröße bietet betriebsorganisatorische Vorteile. Dem Personalmangel soll auch durch attraktive Arbeitsplätze und moderne Stationsgrößen entgegengewirkt werden.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt der AG alle erforderlichen Leistungen für die Planung der Technichen Ausrüstung zu beauftragen, die für die Sanierung des Gebäudes erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich die optionale Beauftragung des mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beauftragten Leistungsumfang für die Sanierung des Bettenturms West des Zentralklinikums des UKM vor. In diesem Fall gelten die für die Sanierung des Bettenturms Ost angebotenen Honorarparameter entsprechend. Sollte der Abruf der Option nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsunterzeichnung erfolgen, verhandeln die Vertragsparteien eine Anpassung anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes, gerechnet vom Tag des Ablaufs des vorgenannten 3-Jahreszeitraums bis zum Abruf der Option nach dieser Ziff. 3.7. Dies gilt nicht, wenn in der Zwischenzeit eine Anpassung der HOAI Tafelwerte erfolgt ist, dann sind diese für eine Honoraranpassung nach Ablauf des 3-Jahreszeitraums maßgeblich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rentschler und Riedesser
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY3T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]