Begrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Umgestaltung der Wüllener Straße/ Königstraße/ Marienplatz" in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV 2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 92.1-21

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2561/ 72-129
Fax: +49 2561/ 7281-129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ahaus.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC98S9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC98S9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Umgestaltung der Wüllener Straße/ Königstraße/ Marienplatz" in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV 2016

Referenznummer der Bekanntmachung: 92.1-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ahaus plant die Umgestaltung der Wüllener Straße/ Königstraße/ Marienplatz im Zentrum der Stadt.Im Rahmen eines langjährigen vorangegangenen Planungsprozesses wurde das Entwicklungskonzept Innenstadt Ahaus (ISEK) in der Fassung der 2. Fortschreibung im März 2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. In der Liste der Schlüsselprojekte wird an zweiter Stelle das Projekt "Umgestaltung der Ortsdurchfahrt ehemalige Bundesstraße" genannt. Gemeint ist der Straßenzug Wüllener Straße/ Königstraße zwischen Kulturquadrat und Marienplatz, der bis zum Jahr 2009 Teil der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B70 war. Die Umwidmung der ehemaligen Bundesstraße ermöglicht die Umgestaltung der bislang allein auf die Bedürfnisse des motorisierten Verkehrs ausgerichteten Aufteilung und Nutzung der Freiflächen zugunsten der Bedarfe des nicht motorisierten Verkehrs. Dem Fahrrad- und Fußverkehr soll mehr Raum - und Sicherheit - gegeben werden. Gleichzeitig bietet sich die Chance, die bisherige trennende Wirkung der viel befahrenen ehemaligen Bundesstraße zurückzunehmen und damit die Anbindung des Kulturquadrates, des Marienplatzes, der Geschäftslagen entlang der Königstraße sowie der nördlich liegenden Wohnbereiche an die Fußgängerzone und den zentralen Geschäftsbereich zu verbessern und zu stärken. Um für diese anspruchsvolle Planungsaufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro (Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 § 39 und Planungsleistungen Verkehrsanlagen i. S. HOAI 2021 § 47 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise)) zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes gemäß RPW 2013 mit insgesamt ca. 15 Teilnehmenden vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen und/ oder Stadtplaner*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner*innen. Stadtplaner*innen sind zugelassen, sofern sie den Bereich Freianlagenplanung abdecken, z.B. über einen/ eine als Landschaftsarchitekt*in eingetragenen Mitarbeiter*in im Büro oder über ein beteiligtes Landschaftsarchitekturbüro. Die Federführung für die Bearbeitung des Projektes muss bei dem Part Landschaftsarchitektur liegen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Subunternehmen möglich. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal

einzureichen. Einreichungstermin: siehe Punkt IV.2.2. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.

---

Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist für den Eingang auf der Vergabeplattform.

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Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist auf insgesamt 15 beschränkt. Neben ca. 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere ca. 10 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 10 Bewerbungen die Eignungskriterien erfüllen, wählt der Auslober durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrücker ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung sowie die Erfüllung der genannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber werden

benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb einer gesetzten Frist zu bestätigen. Geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach, auch im Falle einer Absage eines der zugeladenen Büros.

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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.

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Zum Teilnahmeantrag/ Bewerbungsformular zum Nachweis der Eignung:

- Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen

- Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbers, dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hingegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.

1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten

2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen

3. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe (§ 47 (1) VgV)

4. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

5. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen

6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Punkt VI.3)

7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Freiraumplanung (Nachweis des Eintrags als Landschaftsarchitekt*in in einer Architektenkammer)

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Von der Teilnahme können Bewerbende ausgeschlossen werden, die als Einzelner und/oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/ Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen.

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Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitekt*in) befugt ist.

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Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

---

Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1. club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
2. KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Düsseldorf
3. planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
4. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
5. studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):

---

Gestaltqualität des Freiraums:

- Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee

- Stadträumliche Qualität und Freiraumgestaltung

- Aufenthaltsqualität

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Funktionale Qualität:

- Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit

- Barrierefreiheit

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Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb:

- Möglichkeit der abschnittsweisen Realisierung

- Unterhaltungs- und Betriebs-/Pflegeaufwand

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Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien ermittelt:

- Umgang mit den Empfehlungen/ Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll

- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt

- Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung

- Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche

- Honorarforderung

- Realisierungskosten

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Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit der Bearbeitung der genannten Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§14 Abs. 4 Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden.

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Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

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Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Wettbewerbssumme für Preise insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.

Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro

2 Anerkennungen á [Betrag gelöscht] Euro: [Betrag gelöscht] Euro

Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

keine Angaben

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichtes erfolgt gemäß RPW 2013 und setzt sich voraussichtlich wie folgt zusammen (in alphabetischer Reihenfolge):
1. Dr. Philipp Ambrosius, Verkehrsplaner, Bochum
2. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
3. Andreas Dönnebrink, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Umwelt, (stv. Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen), Ahaus
4. Prof. Andreas Fritzen, Architekt & Stadtplaner, Bochum
5. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
6. Philipp Terhaar, Vorsitzender des Gewerbevereins Ahaus
7. Thomas Vortkamp, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Ahaus
8. Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
9. Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum, Mitglied Gestaltungsbeirat
Zudem werden ausreichend Stellvertreter*innen benannt. Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu den Angaben unter IV.3.3 und IV.3.4 wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftrag an einen der Preisträger vergeben wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und dass die Bindung der Auftraggeberin an die Entscheidung des Preisgerichts die Vergabe der Preise und

Anerkennungen sowie die Verteilung der Wettbewerbssumme betrifft.

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Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.

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Zum Teilnahmeantrag:

Zu Anlage 5 Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;

Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro und für sonstige

Schäden [Betrag gelöscht] Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderte

Berufshaftpflichtversicherung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei

Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in der genannten Höhe nachgewiesen werden.

---

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind in Textform, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.

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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

Ausgabe Auslobung: 03.02.2022

Kolloquium: 17.02.2022

Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 25.04.2022

Preisgericht: 22.06.2022

---

Weitere Hinweise zum Teilnahmeantrag:

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern (gem. § 56 VgV). Werden die nachgeforderten Unterlagen sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte

Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterschriften sowie die entsprechenden Nachweise von allen Mitgliedern beizufügen. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist grundsätzlich möglich.

Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.

Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (Deutsch) beizufügen (Eigenübersetzung ausreichend). Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags

findet nicht statt. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen

Mitgliedern vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC98S9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2021

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Harsewinkel
Hattingen
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Heiden
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Herne
Herscheid
Herten
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Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
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Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
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Kreuzau
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Lennestadt
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Leverkusen
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Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
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Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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Nörvenich
Nottuln
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