Rohrleitungen für die Modernisierung der GuD-Anlage HKW-Nord (Los 5)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohrleitungen für die Modernisierung der GuD-Anlage HKW-Nord (Los 5)
Die Energie – und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (SWB EnW) betreibt am Standort Bonn, Karlstraße 2-6 das Heizkraftwerk Bonn Nord, das im Zeitraum 2009-2013 von einer reinen Gasturbinenanlage zu einem Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) umgebaut wurde. Ergänzt durch das HKW „Süd“ und das HW Bonn-Hardtberg versorgt die GuD-Anlage „Nord“ die Stadt Bonn mit Strom und Fernwärme aus der Kraft- Wärme-Kopplung.
Die SWB EnW nimmt derzeit verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung an dem GuD- Kraftwerk Bonn Nord vor. Im Zuge der geplanten Modernisierung wird jetzt das Los 5 „Rohrleitungen“ ausgeschrieben. Die Gasturbinenanlage mit Generator ist vergeben.
Bonn
Gegenstand der jetzigen Ausschreibung sind die Ausführungsplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
- Rohrleitungen (Dampf, Speisewasser, Kühlwasser, Fernwärme, Kondensat, Erdgas, Arbeits-/Instrumentenluft)
einschließlich - Halterungstahlbau, Bühnenkonstruktion, Tragwerken, Rohrbrücken
- Isolierung, Wärmedämmung, Begleitheizung
- Entleerungen, Entwässerungen, Entlüftungen
sowie die Montage von Armaturen (Beistellung aus Los 6 Armaturen) und deren Anschluss an Wärmetauscher, Behälter und Pumpen.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen. Diese werden den Bewerbern bereits im Teilnahmewettbewerb teilweise als Entwurf zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Entwurfsfassungen, die zu rein informatorischen Zwecken übersandt werden und unter Änderungsvorbehalt stehen. Zweck der Übermittlung ist allein, den Bewerbern bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs einen vertieften Eindruck über den Gegenstand des Verfahrens zu übermitteln.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Weitere Einzelheiten zu den Vertragsterminen ergeben sich aus dem Zeitplan, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit den Vergabeunterlagen ausgehändigt wird.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) zum Formblatt TW 8 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden.
Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) in den Formblättern TW 9 (Eigenerklärung Mitarbeiter) und TW 5 (Referenzen) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz gemäß Formblatt TW 8: 200 Punkte,
— Anzahl der Mitarbeiter gemäß Formblatt TW 9: 200 Punkte,
— Referenzen gemäß Formblatt TW 5: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Bezüglich der Anforderungen aus den Formblättern TW 5, TW 8 und TW 9: Bewerber müssen mindestens 50% der Punkte (500 Punkte) nach Ziff. II.2.9 erzielen (Mindestanforderung).
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt TW 3 der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden,
Bezieht sich der Zeitpunkt grundsätzlich auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Formblatt TW 1: Erklärungen des Bewerbers,
2. Formblatt TW 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB),
3. Formblatt TW 3: Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
4. Formblatt TW 4: Antiterrorerklärung,
5. Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Bewerbungsfrist für den Teilnahmeantrag (vgl. auch Formblatt TW6).
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von SWB EnW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich SWB EnW für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Formblatt TW 6: Wirtschaftliche Nachweise und Eigenerklärungen mit folgenden Angaben:
— Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird,
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Bauleistungs- und Montageversicherung sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung und Transportversicherung abgeschlossen wird.
2. Formblatt TW 8: Eigenerklärung zum Umsatz (Gesamtumsatz des Unternehmens und spezifischer Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Leistungsbereich Lieferung und Montage von Rohrleitungen für GuD-Anlagen bzw. konventionelle Kraftwerksanlagen (einschließlich Müllverbrennungsanlagen)). SWB EnW behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von SWB EnW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich SWB EnW für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
1. Zum spezifischen Umsatz gemäß Ziff. 2 / Formblatt TW 8: Der spezifische Umsatz des Bewerbers muss im Leistungsbereich Lieferung und Montage von Rohrleitungen für GuD-Anlagen bzw. konventionelle Kraftwerksanlagen (einschließlich Müllverbrennungsanlagen) mindestens EUR 1,5 Mio. für jedes einzelne der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen haben.
2. Bezüglich der Anforderungen aus den Formblättern TW 5, TW 8 und TW 9: Bewerber müssen mindestens 50% der Punkte (500 Punkte) nach Ziff. II.2.9 erzielen.
1. Formblatt TW 5: Mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen je Rohrleitungsart (dazu sogleich). Es sind Referenzen über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen (Leistungsbereich Lieferung und Montage von Rohrleitungen für GuD-Anlagen bzw. konventionelle Kraftwerksanlagen (einschließlich Müllverbrennungsanlagen)) aufzuzeigen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen je Rohrleitungsart (Dampfleitungen, Heißwasser / Fernheizwasser, Kühlwassersysteme und erdverlegte Leitungen) ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. SWB EnW kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Darüber hinaus werden Erdgasrohrleitungen (einschl. Hochdruck) mit Zulassung gemäß DVGW zum Leistungsumfang gehören. Die Bieter werden gebeten – sofern vorhanden – hier bereits eigene Referenzen oder Referenzen vorgesehener Nachunternehmer zu übermitteln. Dies ist keine Mindestanforderung und wird nicht im Rahmen der Ziff. II.2.9 der EU-Bekanntmachung gewertet.
2. Formblatt TW 9: Eigenerklärung Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anzahl der Mitarbeiter im Gesamt-Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren // Anzahl der Mitarbeiter im Leistungsbereich Rohrleitungsmontage für GuD-Anlagen und/oder konventioneller Kraftwerksbau (inkl. Müllverbrennungsanlagen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) 3. Formblatt TW 7: Technische Eigenerklärungen mit folgenden Angaben:
— Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen wie Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Druckgeräterichtlinie (sowie den dazu gültigen Übergangsbestimmungen), ISO, IEC, EN, DIN, TRD, TRB, VDE-, VDI-Richtlinien, einschlägigen Regelwerken gemäß aktuellem Stand der Technik, Vorschriften der Berufsgenossenschaft und Auftraggeber eigenen Spezifikationen,
— Verwendung von handelsüblichen CAD-Formaten,
— Anwendung des Systems der SI-Einheiten,
— Vorlage von Zertifizierungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. OHSAS 18001, SCC oder vergleichbar),
— Verwendung des systemgerechten Kraftwerks-Kennzeichnungs-Systems (KKS),
— Erklärung, dass nur Anlagen geliefert werden, die über eine Erklärung der EU-Konformität verfügen (CE- Kennzeichnung),
— Vorlage einer Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems DIN EN ISO 9000 ff oder vergleichbar,
— Bestätigung der Eignung zur Erfüllung der Anforderungen aus der VDE-AR-N 4120 4. Formblatt TW 10: Eigenerklärung zur Qualifikation.
4. Formblatt TW 10: Eigenerklärung zur Qualifikation mit den im Formblatt gemachten Angaben.
1. Zu Ziff. 1 / Formblatt TW 5: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen je Rohrleitungsart,
- Dampfleitungen
- Heißwasser / Fernheizwasser
- Kühlwassersysteme
- Erdverlegte Leitungen
aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen. Die Lieferumfänge der Referenzen sollen mindestens aus Rohrleitung, Armaturen, Halterungen, Stahlbau bestehen, optional mit Überwachungs- und Isoliersystemen sowie Kondensatableitung.
Folgende Bedingungen sind nachweislich/kumulativ zu erfüllen:
a) Projektabschluss in den letzten 5 Jahren b) Kompletter Liefer- und Leistungsumfang der Rohrleitungen inkl. Montage c) Erfolgreich absolvierter Probebetrieb der Rohrleitungen (Nachweis der Erfüllung der spezifizierten Leistungsmerkmale) d) Zeitverfügbarkeit der Rohrleitungssysteme von über 95% pro Jahr (Angabe für die letzten beiden Jahre) 2. Bezüglich der Anforderungen aus den Formblättern TW 5, TW 8 und TW 9: Bewerber müssen mindestens 50% der Punkte (500 Punkte) nach Ziff. II.2.9 erzielen.
1. Vertragserfüllungsbürgschaft 5 %,
2. Gewährleistungsbürgschaft.
Weitere Einzelheiten enthält der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit den Vergabeunterlagen ausgehändigt wird.
Gemäß den Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben mit Ihrem späteren Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Vergabemindestlohns abzugeben. Das dafür zur Verfügung gestellte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensinformationen:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt.
Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht]. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über die unter Ziff. I.3) genannten Internetadresse zur Vergabeplattform.
2. Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport.
3. Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse innerhalb der jeweils vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass SWB EnW keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Soweit SWB EnW Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die erklärende Person ist anzugeben.
5. SWB EnW ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bereitstellung von Elektrizität und Fernwärme. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB; SektVO) noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sollen Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der SektVO wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. SWB EnW bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der SektVO. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen von SWB EnW, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
6. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, wobei die Termine für die Stufen ab Stufe 2 mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden:
— Stufe 1: Sie bewerben Sich mit den geforderten Unterlagen bis zur unter Ziff. IV.2.2) genannten Teilnahmefrist bei der Vergabestelle,
— Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die max. 5 ausgewählten Bewerber (vgl. Kriterien gemäß Ziff. II.2.9) der EU-Auftragsbekanntmachung) die Ausschreibungsunterlagen zur Angebotserstellung,
— Stufe 3: Abgabe des Erstangebots. SWB EnW wird noch entscheiden, ob sie sich vorbehält, den Zuschlag ohne Verhandlungen bereits auf das Erstangebot zu erteilen,
— Stufe 4: Erste Verhandlungsrunde/Bietergespräche/Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Stufe 5: Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihm angemessen erscheinender Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
8. Fragen sind ausschließlich per E-Mail über die Vergabeplattform zu stellen.
Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bewerberfragen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Frist der Abgabe des Teilnahmeantrages beantwortet. Bitte richten Sie deswegen Ihre Fragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags. Antworten werden grundsätzlich an alle Bewerber weitergeleitet.
9. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
10. Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben, der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, des Staates in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
11. Die endgültigen Vergabeunterlagen werden vollständig erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Zuvor erhalten die Interessenten für die Stufe 1 des Verfahrens zum Teil Entwurfsfassungen.
12. SWB EnW behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
13. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
14. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. SWB EnW seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der EnW haben und das GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax +49 221-147 2889.
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegenheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.