Beschaffung einer Softwarelösung zur Abbildung einer elektronischen Personalakte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0202-OK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Softwarelösung zur Abbildung einer elektronischen Personalakte
In der Uniklinik RWTH Aachen, Geschäftsbereich Personal, soll eine Softwarelösung für eine digitale Personalakte eingeführt werden. Über diese Softwarelösung sollen die zuvor über einen Scandienstleister (nicht Bestandteil dieser Vergabe) digitalisierten Personalunterlagen zur Verfügung stehen und verarbeitet werden können.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die Leistung besteht aus einem Titel mit zwei Teilen und weiteren Unterpositionen.
Teil 1: Setupphase
1. Detailkonzeption für Prozesse
2. Lieferung der Software
3. Installation
4. Modellierung und Übernahme der Prozesse
5. Schulungen
Teil 2: Betriebsphase - 48 Monate
1. Servicevertrag zur Softwarepflege und Instandhaltung
2. Vertrag zur chargenweisen Abnahme der Leistungen
Der Vertrag endet grundsätzlich am Leistungsende der Betriebsphase, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Der Auftraggeber behält sich allerdings die einmalige Verlängerung der Betriebsphase um 12 Monate vor. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 53 Abs. 3 Satz 2 VgV).
+++++++++++++++++++++++++++++++++++
Die Begrenzung der Anzahl in den Verfahrensschritt 2 (Angebotsphase) einzuladender Bewerber erfolgt anhand einer Bewertung des vorgelegten Eignungsnachweises "Referenzliste".
A. Es sind drei Referenzprojekte zur Einführung einer Softwarelösung zur Abbildung einer elektronischen Personalakte vollständig mit dem Formblatt 10 aufzuführen. Diese Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Mehr als drei Projekte haben keine Bedeutung für die Bewertung.
B. Wurden alle drei Referenzprojekte bezogen auf elektronische Personalakten und Prozessunterstützung durchgeführt, erhält das Unternehmen pro Projekt 5 Punkte. Es können also max. 15 Punkte hierbei erreicht werden.
C. Können Projektreferenzen im Zusammenspiel mit SAP-HCM benannt werden, erhält das Unternehmen pro Projekt 5 Punkte. Es können also max. 15 Punkte hierbei erreicht werden.
D. Können Projektreferenzen mit mehr als 10.000 Personalakten vorgestellt werden, erhält das Unternehmen pro Projekt hierfür 3 Punkte. Es können also max. 9 Punkte hierbei erreicht werden.
E. Können Projektreferenzen im Klinik-Umfeld vorgestellt werden, erhält das Unternehmen hierfür pro Projekt 3 Punkte. Es können also max. 9 Punkte hierbei erreicht werden.
Insgesamt können somit 48 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen können bei Bedarf auf weiteren Blättern beschrieben werden. Diese Punkte werden zur Auswahl der maximal 5 Bieter herangezogen, welche zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag oder Nachweis als eingetragener Verein
(nicht älter als 01.07.2021)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): (nicht älter als 01.07.2021)
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflicht, Datenverarbeitung, Verbindlichkeit (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 3 Mio Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden.
(Nachweis durch Vorlage einer Dritterklärung des Versicherers und Eintrag in Formblatt 2 mit dem Teilnahmeantrag - 211108-RWTH-Anlage 1 Formblätter Eignung)
- Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern und Abgaben (Finanzamt und/oder Stadt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu den Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeiterinnen versichert sind (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): (Nachweis durch Vorlage des Formblatt 124 LD)
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Referenzliste
Es erfolgt eine Bewertung der Angaben zu diesem Eignungskriterium nach den folgenden Kriterien:
A. Es sind drei Referenzprojekte zur Einführung einer Softwarelösung zur Abbildung einer elektronischen Personalakte vollständig mit dem Formblatt 6 aufzuführen. Diese Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Mehr als drei Projekte haben keine Bedeutung für die Bewertung.
B. Wurden alle drei Referenzprojekte bezogen auf elektronische Personalakten und Prozessunterstützung durchgeführt, erhält das Unternehmen pro Projekt 5 Punkte. Es können also max. 15 Punkte hierbei erreicht werden.
C. Können Projektreferenzen im Zusammenspiel mit SAP-HCM benannt werden, erhält das Unternehmen pro Projekt 5 Punkte. Es können also max. 15 Punkte hierbei erreicht werden.
D. Können Projektreferenzen mit mehr als 10.000 Personalakten vorgestellt werden, erhält das Unternehmen pro Projekt hierfür 3 Punkte. Es können also max. 9 Punkte hierbei erreicht werden.
E. Können Projektreferenzen im Klinik-Umfeld vorgestellt werden, erhält das Unternehmen hierfür pro Projekt 3 Punkte. Es können also max. 9 Punkte hierbei erreicht werden.
Insgesamt können somit 48 Punkte erreicht werden.
Diese Punkte werden zur Auswahl der maximal 5 Bieter herangezogen, welche zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
(Nachweis durch Vorlage des ausgefüllten Formblatt 6 mit dem Teilnahmeantrag - 211108-RWTH-Anlage 1 Formblätter Eignung)
- Herstellerzertifizierungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Herstellerzertifizierungen des Unternehmens bezogen auf die angebotenen Softwarelösung (keine Vertriebszertifikate| Zertifizierungen gem. Anforderungen/z.B. Schulungsplan des Herstellerunternehmens).
Ist das Bieterunternehmen selbst der Hersteller, entfallen diese Nachweise.
- Darstellung Projektteam mit Tätigkeitsprofilen und Nachweisen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Tätigkeitsprofilen und Nachweisen der fachlichen Qualifikation dieser Personen, idealerweise Bezug zu den Referenzprojekten. Angaben können - bis auf die vorgesehene Projektleitung - anonymisiert gemacht werden zur Antragsabgabe. Es ist verbindlich zu erklären, dass dieses Projektteam zum Ver-handlungsverfahren zur Verfügung steht. Diese Personen sind dann namentlich zu benennen mit Gültigkeit zum Vertragsabschluss.
Einzureichende Unterlagen:
- Firmenprofil / Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
A. Haupttätigkeit des Unternehmens
B. für den Auftraggeber zuständige Niederlassung
- Nachweis zum Status bevorzugter Bewerber sofern das Bieterunternehmen diesen Status in Anspruch nimmt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bevorzugte Bieter im Sinne dieses Erlasses sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) und Blindenwerkstätten (§ 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215, 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Gleiches gilt für Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind. (Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - MBl. NRW. 2018 S. 22, geändert durch Runderlass vom 28. August 2018 (MBl. NRW. 2018 S. 505)
- Eigenerklärung zu § 123 GWB (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen
(Nachweis durch Vorlage des Formblatt 3 mit dem Teilnahmeantrag - 211108-RWTH-Anlage 1 Formblätter Eignung)
- Eigenerklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Eigenerklärung AentG
(Nachweis durch Vorlage des Formblatt 4 mit dem Teilnahmeantrag - 211108-RWTH-Anlage 1 Formblätter Eignung)
- Eigenerklärung: Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): (Nachweis durch Vorlage des Formblatt 5 mit dem Teilnahmeantrag - 211108-RWTH-Anlage 1 Formblätter Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de