Impfstoffe für den Betriebsärztlichen Dienst und für das Gesundheitsamt aus Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0051-1000-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Impfstoffe für den Betriebsärztlichen Dienst und für das Gesundheitsamt aus Rahmenvertrag
Lieferung von Impfstoffen für den Betriebsärztlichen Dienst und das Gesundheitsamt der Stadt Köln
Lieferung von Impfstoffen für den Betriebsärztlichen Dienst und das Gesundheitsamt der Stadt Köln Köln
Zu liefern sind die in der Anlage 2 "Leistungs- und Preisblankett" aufgeführten Impfstoffe an die genannten Anschriften. Bei den Impfstoffen muss es sich um Originalware handeln. Die Dokumentation aller Chargen muss lückenlos sein und der Auftragnehmer hat dies auf Verlangen dem Betriebsärztlichen Dienst oder dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Reimport-Impfstoffe dürfen nicht angeboten werden.
Die Anlieferung der angeordneten Impfstoffe hat unabhängig von der Bestellmenge innerhalb von 24 Stunden sachgerecht zu erfolgen. Die Auslieferung muss bis spätestens um 14:00 Uhr erfolgt sein. Die Bestellungen erfolgen bedarfsorientiert. Mit der Abgabe seines Angebotes sichert der Auftragnehmer zu, dass die Bereitstellung und Auslieferung der genannten und zu bestellenden Impfstoffe jederzeit und insbesondere vor einem möglichen Hintergrund von Lieferengpässen durch ihn möglich ist.
Die Kühlkette muss nachvollziehbar überwacht und dokumentiert werden können. Der Nachweis ist auf Verlangen dem Betriebsärztlichen Dienst beziehungsweise dem Gesundheitsamt beizubringen.
Beginn: (03/2022) / Ende: (02/2026)
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
- Nachweis der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
- Übersicht in Form einer Referenzliste über die in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen und nicht mehr als 2 Referenzen enthalten. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich (siehe beigefügtes Muster).
- Nachweis eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015. Sofern der Bieter nicht nach dieser Norm zertifiziert ist, muss er in seinem Angebot belegen, dass er den Anforderungen dieser Norm entspricht. Geeignete Nachweise in deutscher Sprache sind dann vom Bieter auf eigene Kosten beizubringen.
- Die Stadt Köln hat zur Optimierung ihrer Beschaffungsprozesse die elektronische "E-Procurement Plattform cMarket" eingeführt. Dies bedeutet, dass die Katalogdaten auf die Einkaufsplattform eingespielt und alle Bestellvorgänge über diese Plattform abgewickelt wer-den. Dazu ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer mit der Firma Südwestfalen-IT, Sonnenblumenallee 3, 58675 Hemer, einen Vertrag schließt. Die Vereinbarung zur Einstellung der Rahmenvertragsartikel in cMarket ist vom Bieter mit dem Angebot zu erklären.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung Teilnahme am cMarket (Anlage 5)
- Nachweis einer lückenlosen Dokumentation darüber, dass die angebotenen Impfstoffe ausschließlich Originalpräparate sind.
- Nachweis einer lückenlosen Dokumentation über die Kühlung der Präparate. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU