Projektsteuerungsleistungen für das Projekt „Modernisierung Heizkraftwerk Minden“ Referenznummer der Bekanntmachung: 32/715/21071451
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hille
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kavg-ml.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esche.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt „Modernisierung Heizkraftwerk Minden“
Die KreisAbfallVerwertungsGesellschaft Minden-Lübbecke mbH (KAVG) betreibt im „Industriehafen Ost“ in Minden ein EBS-Kraftwerk zur thermischen Verwertung heizwertreicher Fraktionen aus Abfall. Sie bereitet gegenwärtig die Modernisierung der Anlage vor. Im Rahmen der Modernisierung soll das vorhandene Kesselhaus erweitert und angrenzend ein weiteres Kesselhaus errichtet werden, das einen EBS-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 30 MW aufnehmen wird. Das vorhandene Kesselhaus soll künftig die Komponenten der Rauchgasreinigung aufnehmen. Für die Realisierung des Bauvorhabens ist die KAVG auf die Unterstützung eines erfahrenen Projektsteuerers angewiesen. Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines geeigneten Projektsteuerers mit folgenden Leistungen:
• Mitwirkung bei der Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen.
• Laufende Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrollen im Interesse der KAVG.
• Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten und laufende Abstimmung mit den Zielen der KAVG.
• Fachlich und inhaltlich klare sowie umfassende Formulierung der Aufgabenstellung an die Projektbeteiligten und damit Gewährleistung einer größeren Sicherheit für die erfolgreiche Projektdurchführung.
• Überwachung und Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten.
• Regelmäßige Information der Auftraggeber über die Projektentwicklung und etwaige drohende Abweichungen vom Planungs- und Bau-Soll.
• Rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen der KAVG unter Berücksichtigung der jeweiligen Entscheidungsstrukturen und -wege.
• Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Zuwendungs- und Genehmigungsverfahren.
• Sicherstellung von Transparenz und klarer Kommunikation für alle Projektbeteiligten durch professionelle Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Informationsflüsse.
• Regelmäßige Präsenz auf der Baustelle in einem dem Projektfortgang angemessenen Umfang.
Der Leistungszeitraum erstreckt sich über die gesamte Realisierungsphase des Vorhabens (Fertigstellung voraussichtlich zum 31.03.2025) und die Inbetriebnahmephase des Kraftwerks, insgesamt bis ca. zum 31.08.2025. Ungeachtet dieser zeitlichen Planung endet der Projektsteuerungsvertrag in jedem Fall erst mit Abschluss aller geschuldeten Projektsteuerungsleistungen.
Über die ausdrücklich genannten Einzelleistungen hinaus hat der Auftragnehmer im Rahmen der ihm übertragenen Projektsteuerungsleistungen alle erforderlichen Leistungen zu erbringen und Maßnahmen zu ergreifen, damit das Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vorgesehenen Bauzeit und des von der KAVG vorgesehenen Kostenrahmens ausgeführt und fertig gestellt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber (sofern zutreffend).
• Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer (sofern zutreffend).
• Angaben zur Eigentümer- und Gesellschaftsstruktur und zu etwaigen wirtschaftlichen Verflechtungen mit anderen Büros/Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurden;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurden;
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.