Maßnahme Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy; Erstellung eines Grundwassergutachtens
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy; Erstellung eines Grundwassergutachtens
Der Deichverband Duisburg - Xanten plant die Sanierung der nachfolgend aufgeführten Deichabschnitte zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer. Die Planungen zur Sanierung der Deiche befinden sich derzeit in der Vorplanung.
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Aus dieser Veranlassung wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer für die Erstellung eines Grundwassergutachtens gesucht, der die Auswirkungen der Maßnahmen zur Sanierung der Deiche auf alle mit dem Grundwasser zusammenhängenden Aspekte ermittelt und beurteilt.
Wesel-Werrich (Kreis Wesel)
Der Deichverband Duisburg - Xanten plant die Sanierung der nachfolgend aufgeführten Deichabschnitte zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer. Die Planungen zur Sanierung der Deiche befinden sich derzeit in der Vorplanung.
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Aus dieser Veranlassung wird mit dieser Ausschreibung ein Auftragnehmer für die Erstellung eines Grundwassergutachtens gesucht, der die Auswirkungen der Maßnahmen zur Sanierung der Deiche auf alle mit dem Grundwasser zusammenhängenden Aspekte ermittelt und beurteilt.
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Die Deiche im Projektgebiet wurden teilweise vor Jahrzehnten errichtet und zum Großteil aus heutiger technischer Sicht nicht sachgemäß ertüchtigt und/oder erhöht. Es handelt sich um einen mehr oder minder homogenen, nicht zonierten Deichquerschnitt, der hinsichtlich des erforderlichen Bemessungshochwasserstandes BHQ2004 + 1,00 m bereichsweise Überhöhungen aufweist. Die Deiche wurden aufgrund von Bergsenkungsvorgängen teilweise stark erhöht bzw. überhöht errichtet. Die Bergsenkungen aus bergbaulicher Tätigkeit sind eingetreten bzw. abgeklungen.
Der Projektbereich wurde in vier Abschnitte aufgeteilt:
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• Abschnitt 1 „Baerl“
• Abschnitte 2 „Binsheim“
• Abschnitt 3 „Orsoy Stadt“
• Abschnitt 4 „NIAG Hafen“
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Zwischen Abschnitt 1 und 2 liegt der bereits ertüchtigte Abschnitt „Binsheim I. BA“, wo das Regelprofil der Bezirksregierung Düsseldorf hergestellt wurde.
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Teilweise nah an den Bestandsdeichen im Hinterland in den Abschnitten 1 und 2 im Binsheimer Feld befinden sich zahlreiche Grundwasserpumpstationen, die zum einen den Grundwasserspiegel im Bergsenkungsbereich absenken und zum anderen auch Wasser für die Wasserversorgung der Stadt Duisburg fördern. Die Brunnenanlagen werden von der WVN und der LINEG betrieben.
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Zur Ermittlung der Einflüsse und Auswirkungen der geplanten Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen auf die Grundwassersituation sowie der Wirksamkeits- und Restriktionsprüfung ist ein numerisches Grundwasserströmungsmodell zu erstellen.
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Das Grundwassergutachten soll als Fachbeitrag ein Teil der Genehmigungsunterlagen werden und ist mit den Projektbeteiligten, Behörden, etc. und den Fachplanern abzustimmen. Das Grundwassergutachten muss quantitative, belastbare Aussagen auch zu lokalen Veränderungen im Bereich der grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahme Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy; Erstellung eines Grundwassergutachtens
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektive Teilnahmeregeln- und Kriterien:
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(1) Verwendung des vorgegebenen Teilnahmeformulars
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Es wird ein Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeformulars unter Beachtung der Ausfüllhinweise im Teilnahmeformular zu erfolgen. Insbes. auch für die nachfolgend geforderten Erklärungen OT1 bis OT4 sind die Vordrucke im Teilnahmeformular zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Sofern nachfolgend unter Ziffern (3) bis (4) der Begriff „Bewerber“ verwendet wird, gilt die Vorgabe gleichfalls für Bewerbergemeinschaften.
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(2) Regelungen für Bewerbergemeinschaften (vgl. § 43 Abs. 2, 3 VgV, § 53 Abs. 9 VgV):
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OT1: Bewerbergemeinschaftserklärung
Für den Fall der Eingehung einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist zwingend von jedem Mitglied der BG eine BG-Erklärung einzureichen. Die Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Kurzbezeichnung der BG,
- Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der BG,
- Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG,
- Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
- Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
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Bietergemeinschaften in der 2. Stufe des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) sind nur in der Zusammensetzung zulässig, in der auf der 1. Stufe des Verfahrens (Bewerbung/Teilnahmeantrag) bereits die Eingehung einer Bewerbergemeinschaft erklärt wurde.
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(3) Regelungen zum Einsatz von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV)
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Ein Bewerber kann Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung einsetzen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als „Eignungsverleiher“. Hierzu zählen auch konzernangehörige /-verbundene Unternehmen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (vgl. Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung), so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des Eignungsverleihers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.
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OT2: Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher
Der Bewerber hat anzugeben, ob er den Einsatz von Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleihern vorsieht.
Der Bewerber hat – soweit bereits bekannt – die Unterauftragnehmer sowie die von diesen zu erbringenden Tätigkeiten mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Der Bewerber muss zwingend alle Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag benennen. Dabei ist/sind der/die Eignungsnachweis(e) gem. Ziffer III.1.2 und/oder Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung zu benennen, in Bezug auf die sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf den jeweiligen Eignungsverleiher stütz.
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OT3: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Für den Fall der Eignungsleihe ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird.
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(4) Verarbeitung personenbezogener Daten
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OT4: Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 DSG NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ sowie der Vordruck für eine Eigenerklärung ist dem Teilnehmeformular beigeifügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
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