Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5 a Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0050-1000-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5 a
Durchführung der Unterhaltsreinigung (Intervallreinigung, Tätigkeitsorientierte Reinigung) in Verwaltungsgebäuden, Schulen, Friedhöfen, Kindertagesstätten, in einer Stadtbibliothek und in einem Wohnheim sowie der Grundreinigungen in Schulen und Kindertagesstätten und der Feuchtreinigung am letzten Ferientag der Sommerferien in Schulen nach gesonderter Beauftragung gemäß Leistungsverzeichnis in den in II.2) näher bezeichneten 24 Objekten, aufgeteilt in 7 Lose, wobei maximal 3 Lose an einen Bieter vergeben werden.
Hat ein Bieter bereits den Zuschlag für drei Lose erhalten, bleiben seine Angebote für die übrigen Lose unberücksichtigt. Sofern bei einem Los preislich gleiche Angebote vorliegen sollten, wird der Zuschlag im Rahmen eines Losverfahrens erteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a Stadtgebiet Köln Köln
1. Gymnasium Kartäuserwall 40
2. Berufskolleg Humboldtstraße 41
3. Berufskolleg Kartäuserwall 30
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
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1. Grundschule Neue Sandkaul 23
2. Gymnasium Neue Sandkaul 29
3. Kindertagesstätte Neue Sandkaul 25
4. Freiwillige Feuerwehr Neue Sandkaul 11
5. Kindertagesstätte Neue Sandkaul 9
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
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1. Berufskolleg Ulrichgasse 1-3
2. Feuerwehr Agrippastraße 18
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
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1. Grundschule Im Kamp 14
2. Kindertagesstätte Im Kamp 18
3. Kindertagesstätte Siegstraße 12
4. Friedhof Friedhofsweg
5. Friedhof Am Heidstamm
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a Stadtgebiet Köln Köln
1. Grundschule Lindenburger Allee 38
2. Grundschule Bachemer Straße 69
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a Stadtgebiet Köln Köln
1. Kindertagesstätte Oberländer Wall 31
2. Kindertagesstätte Kyllstraße 14
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Gebäudereinigung in 24 Objekten (Unterhalts-, Grund- und Feuchtreinigung) - Paket 5a
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1. Grundschule Adlerstraße 13
2. Grundschule Godorfer Hauptstraße 73
3. Friedhof Immendorfer Straße
4. Friedhof Meschenicher Straße
5. Friedhof Giesdorfer Straße
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als zwölf Monate sein.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre, gemäß Anlage 1, Ziffer 5.1.
- Der Bieter hat Referenzen über vergleichbare Objekte vorzulegen, in denen er die Reinigungsleistungen mindestens sechs Monate zusammenhängend innerhalb des Zeitraumes von drei Jahren bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Vergabe dauerhaft durchführt bzw. durchgeführt hat und die jeweiligen Auftraggeber die Qualität der Reinigungsleistungen mit mindestens "zufriedenstellend" (Beurteilung befriedigend) bewerten. Als vergleichbare Objekte können Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Büchereien, Bürgerzentren und Museen oder ähnliche Objekte benannt werden (gemäß Anlage 1, Ziffer 5.2 und Ziffer 5.3).
- Bei Überschreitung des empfohlenen Leistungswertes beziehungsweise Unterschreitung der empfohlenen täglichen Reinigungsstunden sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Objekte vorzulegen (gemäß Anlage 1, Ziffer 7), in denen die Reinigungsleistungen mindestens sechs Monate zusammenhängend innerhalb des Zeitraumes von drei Jahren bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Vergabe dauerhaft durchgeführt werden beziehngsweise durchgeführt wurden, und in denen die Auftraggeber die Qualität der Reinigungsleistungen mit mindestens "zufriedenstellend" bewerten. Zu den vergleichbaren Objekten zählen bei den Verwaltungsgebäuden auch Museen, Stadtbüchereien und Volkhochschulen und bei den Schulen alle Schulformen. Bei den Kindertagesstätten müssen sich die Referenzobjekte ausschließlich auf Kindertagesstätten oder vergleichbare Einrichtungen beziehen, in denen Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren betreut werden.
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes bei einem Zuschlag in Höhe von 80% bis 99,99% bezogen auf den Tariflohn (siehe Anlage 1, Ziffer 8),
- detaillierte Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes bei einer Kalkulation mit einem Zuschlag von weniger als 80% bezogen auf den Tariflohn (siehe Anlage 1, Ziffer 8).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadensversicherung abzuschließen und sie während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Sie ist für Personenschäden, Sachschäden und Bearbeitungsschäden über die Regeldeckungssumme abzuschließen.
Eine Objektbesichtigung ist für jedes Objekt zu jedem Los, für das ein Angebot unterbreitet wird, zwingend vorgeschrieben.
Die Reinigung ist gemäß der Systembeschreibungen für die Tätigkeitsorientierte (TOR) und die Intervallreinigung (IVR) dauerhaft in einer zufriedenstellenden Qualität zu erbringen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU