Rahmenvereinbarung Prüfleistungen Massivbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21-104-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Prüfleistungen Massivbau
Mit der Rahmenvereinbarung zur Thematik "Prüfleistungen Massivbau" soll der Ablauf innerhalb der Projektarbeit vereinfacht werden. Durch die direkte Abrufmöglichkeit entfällt der Aufwand eines projektspezifischen Vergabevorgangs.
Die Rahmenvereinbarung wird nicht in mehrere Lose unterteilt, da der Aufwand, für den eine EBA-Zulassung benötigt wird, im Verhältnis sehr gering ist. Die Qualifikation kann daher im Bedarfsfall auch durch einen Nachunternehmereinsatz sichergestellt werden.
Neben dem angebotenen Honorar werden zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit weitere Zuschlagskriterien berücksichtigt.
Es soll ein EU-weites offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass bei jedem beliebigen Gesamtprojektvolumen die vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf (mögliche) Fördermaßnahmen von Interesse.
Ein separater Teilnahmewettbewerb wird als nicht erforderlich erachtet, da die Eignung der Bieter durch die einzureichenden Formulare sichergestellt wird.
Das auszufüllende Leistungsverzeichnis weist im Vergleich zu üblichen Ausschreibungsverfahren eine Besonderheit auf. Das Prüfhonorar wird entsprechend der Vorgaben der RVP ermittelt. Das Honorar orientiert sich hierbei an anrechenbaren Kosten der jeweiligen Gesamtmaßnahme sowie der erforderlichen Prüfleistungen. Anstatt der strikten Vorgabe der anrechenbaren Kosten und der Prüfleistungen, werden für die Angebotskalkulation lediglich Schätzwerte zur Orientierung angegeben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Auskunft über die jeweiligen Projektdaten gegeben werden kann.
Der Bieter soll nur einen prozentualen Zu- bzw. Abschlag auf die nach RVP ermittelte Vergütung angeben. D.h. es wird kein tatsächliches Honorar, sondern nur ein Prozentwert angegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit stets der angebotene Zu- bzw. Abschlag bei der Honorarberechnung zum tragen kommt. Die Angabe eines festen Honorarwertes würde bei Änderung der Projektdaten zu Schwierigkeiten führen. Mit Angabe des Prozentsatzes gibt es eine klare Regelung.
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung und wird mit der vertrag-lichen Rahmenvereinbarung festgesetzt.
Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist seitens des Auftraggebers möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, drei Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate die Laufzeit um weitere 2 Jahre zu verlängern.
Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich auf die potentielle Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es sei darauf hingewiesen, dass es der erstmalige Versuch ist, die Leistungen und Mengen weit im Voraus abzuschätzen. Abweichungen zu den tatsächlichen Abrufmengen sind daher wahrscheinlich.
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Alfredstraße 163 45131 Essen
siehe oben Leistungsbeschreibung
Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist seitens des Auftraggebers möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, drei Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate die Laufzeit um weitere 2 Jahre zu verlängern.
Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen die Bieter / Bietergemeinschaften präqualifiziert sein. Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Nachweise, auf gesondertes Verlangen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY66R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]