Rahmenvereinbarung Prüfleistungen Massivbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21-104-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY66R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY66R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Regional- oder Lokalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Prüfleistungen Massivbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-104-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Rahmenvereinbarung zur Thematik "Prüfleistungen Massivbau" soll der Ablauf innerhalb der Projektarbeit vereinfacht werden. Durch die direkte Abrufmöglichkeit entfällt der Aufwand eines projektspezifischen Vergabevorgangs.

Die Rahmenvereinbarung wird nicht in mehrere Lose unterteilt, da der Aufwand, für den eine EBA-Zulassung benötigt wird, im Verhältnis sehr gering ist. Die Qualifikation kann daher im Bedarfsfall auch durch einen Nachunternehmereinsatz sichergestellt werden.

Neben dem angebotenen Honorar werden zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit weitere Zuschlagskriterien berücksichtigt.

Es soll ein EU-weites offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass bei jedem beliebigen Gesamtprojektvolumen die vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf (mögliche) Fördermaßnahmen von Interesse.

Ein separater Teilnahmewettbewerb wird als nicht erforderlich erachtet, da die Eignung der Bieter durch die einzureichenden Formulare sichergestellt wird.

Das auszufüllende Leistungsverzeichnis weist im Vergleich zu üblichen Ausschreibungsverfahren eine Besonderheit auf. Das Prüfhonorar wird entsprechend der Vorgaben der RVP ermittelt. Das Honorar orientiert sich hierbei an anrechenbaren Kosten der jeweiligen Gesamtmaßnahme sowie der erforderlichen Prüfleistungen. Anstatt der strikten Vorgabe der anrechenbaren Kosten und der Prüfleistungen, werden für die Angebotskalkulation lediglich Schätzwerte zur Orientierung angegeben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Auskunft über die jeweiligen Projektdaten gegeben werden kann.

Der Bieter soll nur einen prozentualen Zu- bzw. Abschlag auf die nach RVP ermittelte Vergütung angeben. D.h. es wird kein tatsächliches Honorar, sondern nur ein Prozentwert angegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit stets der angebotene Zu- bzw. Abschlag bei der Honorarberechnung zum tragen kommt. Die Angabe eines festen Honorarwertes würde bei Änderung der Projektdaten zu Schwierigkeiten führen. Mit Angabe des Prozentsatzes gibt es eine klare Regelung.

Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung und wird mit der vertrag-lichen Rahmenvereinbarung festgesetzt.

Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist seitens des Auftraggebers möglich.

Der Auftraggeber behält sich vor, drei Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate die Laufzeit um weitere 2 Jahre zu verlängern.

Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich auf die potentielle Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Es sei darauf hingewiesen, dass es der erstmalige Versuch ist, die Leistungen und Mengen weit im Voraus abzuschätzen. Abweichungen zu den tatsächlichen Abrufmengen sind daher wahrscheinlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Alfredstraße 163 45131 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe oben Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist seitens des Auftraggebers möglich.

Der Auftraggeber behält sich vor, drei Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate die Laufzeit um weitere 2 Jahre zu verlängern.

Diese ist bis drei Monate vor Vertragsende abzuschließen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen die Bieter / Bietergemeinschaften präqualifiziert sein. Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Nachweise, auf gesondertes Verlangen gemäß § 56 VgV nachzufordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/12/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/12/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.

Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.

ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:

Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.

Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.

Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY66R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2021

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