Registerzensus Los 2 - Qualitätssicherung und IT-Querschnittsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.22 - 0690/20/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Registerzensus Los 2 - Qualitätssicherung und IT-Querschnittsleistungen
Dienstleistungen zur Qualitätssicherungs- und IT-Querschnittsleistungen (Qualitätssicherung, Systemarchitektur, An-forderungsanalyse, Betriebskoordination)
Statistische Bundesamt in Wiesbaden
Für das Großprojekt "Registerzensus" des Statistischen Bundesamtes und damit verbundener Projekte werden Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Leistungen im Umfeld Softwareentwicklung und Projektmanagement in vier Losen ausgeschrieben: Los 1: Dienstleistungen zur Unterstützung der Softwareentwicklung einschließlich Softwarearchitektur und Qualitätssicherungsmaßnahmen Los 2: Dienstleistungen zur Qualitätssicherung und IT-Querschnittsleistungen (Qualitätssicherung einschließlich Abnahme-QS und Integrations-Qualitätssicherung, Systemarchitektur, Anforderungsanalyse, Betriebskoordination und sonstige Leistungen) Los 3: Dienstleistungen für Projektmanagementaufgaben Los 4: Leistungen zur Softwareerstellung als Werkleistung und Serviceleistungen Für jedes Los wird ein eigenständiges Vergabeverfahren durchgeführt. Die Ausschreibungszeiträume für die vier Vergabeverfahren können variieren. Der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 schließt sich gegenseitig aus, d.h. dass für jedes Los verschiedene Auftragnehmer den Zuschlag erhalten sollen. Leistungsgegenstände der Dienstleistungslose (1 und 2) sollen durch das Los für Werkleistungen (Los 4) übernommen werden können. Das Los für Werkleistungen (Los 4) muss daher alle Rollen der Dienstleistungslose (1 und 2) enthalten. Die Übernahme kann unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen erfolgen: 1. Die Einzelaufträge werden je nach ihrem fachlichen Schwerpunkt bzw. der Vertragsart an den Auftragnehmer des jeweiligen Loses vergeben. 2. Abweichend von der unter 1. genannten Regel erfolgt die Vergabe des Einzelauftrags an den Auftragnehmer von Los 4, wenn: • sich der Einzelauftrag sich zwar einem der Lose 1 oder 2 zuordnen lässt, jedoch erklärt sich der Auftragnehmer dieses Loses außer Stande, den Einzelauftrag durchzuführen oder • der Auftraggeber ist auf der Grundlage belegbarer Umstände zu der Auffassung gelangt, dass der Einzelauftrag trotz seines fachlichen Schwerpunkts oder der Vertragsart nicht von dem Auftragnehmer des betreffenden Loses (1 oder 2) durchgeführt werden kann, ohne dass zugleich das mit dem Einzelauftrag verfolgte Ziel ernstlich gefährdet werde. Die Vergabe des Einzelauftrags an den Auftragnehmer Los 4 ist nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber dem in Rede stehenden Auftragnehmer seine Bedenken vorab mitgeteilt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, ohne dass dies zu einer Beseitigung der Bedenken geführt hat. Das Abrufvolumen für die Rahmenvereinbarungen ist in der Summe auf 357 Mio. Euro beschränkt. Die Aufteilung auf die Lose ist wie folgt: Los 1: max. 50 Mio. Euro brutto Los 2: max. 123 Mio. Euro brutto Los 3: max. 34 Mio. Euro brutto Los 4: max. 150 Mio. Euro brutto Der Abruf von konkreten Leistungen erfolgt durch Einzelaufträge, soweit in der jeweiligen Rahmenvereinbarung nichts Anderes festgelegt ist.
optionale Verlängerung um 2 x 12 Monate
Abweichend zu der Angabe in Punkt II 1.6 ist die
Gesamtleistung in vier Lose aufgeteilt. Diese sind in separaten
Verfahren eingestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.