VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb "Neubau Feuerwache 1 in der Kölner Innenstadt" als zweiphasiger nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neubighubacher.de/aktuell
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb "Neubau Feuerwache 1 in der Kölner Innenstadt" als zweiphasiger nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Die Feuerwache 1 in der Kölner Innenstadt gehört mit fast 40.000 Einsätzen im Jahr zu den am häufigsten alarmierten Wachen im Stadtgebiet. Die jetzigen Gebäude sind nicht wirtschaftlich zu sanieren und entsprechen nicht mehr den Ansprüchen an eine moderne und zukunftsorientierte Feuer- und Rettungswache. Aufgrund des baulichen Zustandes und des dringend notwendigen Raum- und Stellplatzbedarfes soll ein Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt erfolgen.
Zusätzlich zur Feuerwache 1 werden unter dem Dach des Ersatzneubaus auch eine Ausweich- und Schulungsleitstelle der Feuerwehr Köln sowie Flächen für Krisenstab und Einsatzleitung realisiert.
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Das Verfahren wird als VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb umgesetzt. Der Planungswettbewerb wird als zweiphasiger nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt.
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Vorgesehen sind 20 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt als Generalplaner) oder Bewerbergemeinschaften mit interdisziplinären Planungsteams (Architekt als federführendes Mitglied, mit Ingenieuren der Technischen Gebäudeausrüstung inkl. Leitstellen- und Feuerwehrtechnik, Tragwerksplaner und Ingenieure der Bauphysik (alle Leistungsbilder) als Fachplaner im Team).
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7 der 20 Teilnehmer am Planungswettbewerb wurden von der Ausloberin mit dieser EU-Wettbewerbsbekanntmachung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert und bei Nachweis ihrer Eignung gesetzt. Der Teilnahmeantrag und die vollständigen Nachweise in den Anlagen A bis C müssen auch von den gesetzten Teilnehmern ausgefüllt und erbracht werden. Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie den Terminen (Absatz VI.3) Zusätzliche Angaben).
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Der Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. 4 bis 6 Teilnehmer werden vom Preisgericht nach der 1. Phase in die engere Wahl zur Ausarbeitung des Realisierungsprojekts in der 2. Wettbewerbsphase ausgewählt.
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Der abschließend ausgewählte Teilnehmer muss im VgV-Verhandlungsverfahren zum Nachweis seiner Eignung eine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung in der vertraglich geforderten Höhe sowie eine Bestätigung der in seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben und Eigenerklärungen einreichen. Außerdem muss er seine BIM-Kompetenz durch bestimmte vorvertragliche BIM-Leistungen nachweisen.
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Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare "Teilnahmeantrag" sowie der Anlagen A bis C zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
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Die Bewerber*innen müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte B.1 bis B.7 (siehe Teilnahmeantrag, Anlage B, Referenzprojekte B.1 bis B.7) nachweisen.
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Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Anlage C, Referenzprojekte C.8 bis C.12), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als die nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen der gesetzten Büros noch auszuwählenden Bewerber*innen die Mindestanforderungen erfüllen. Der vollständige Nachweis der besonderen fachlichen Eignung liegt dann vor, wenn mindestens 3 der 5 Referenzprojekte C.8 - C.12 nachgewiesen sind. Sofern mehr als 3 Referenzprojekte nachgewiesen werden, werden max. 3 Referenzprojekte davon gewertet, siehe Anlage D "Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen und zum Teilnahmeantrag".
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Der Teilnahmeantrag inkl. seiner Anlagen A bis C (zu bearbeitende Dokumente) sind auf der Vergabeplattform firstgerecht einzureichen
Voraussetzung ist für den Generalplaner bzw. die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Planungsteam für alle nachfolgenden Fachdisziplinen die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - zu gewährleisten ist und die den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nummer L 255 Seite 22) gem. Rechtsvorschrift des Heimatstaates entspricht:
- Architekt*in als
- Generalplaner oder als bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft,
- Objektplaner*in für Leistungen für Gebäude,
- Ingenieur*in der Technischen Gebäudeausrüstung für
- Anlagengruppen 1 - 6 + 8,
- die Anlagengruppe 7, nutzungsspezifische Anlagen: Feuerwachen
- die Anlagengruppe 7, nutzungsspezifische Anlagen: Leitstellen
- Ingenieur*in der Tragwerksplanung
- Ingenieur*in der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik)
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Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung ergeben sich für den "Architekten" auch aus dem BauKaG NRW, für den "Ingenieur" aus dem Ingenieursgesetz.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Qualität
- Qualität des Architekturkonzepts
- Funktionalität in der Umsetzung der verschiedenen Nutzungen
- Qualität und Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Materialisierung der Gebäudehülle
- Qualität und Wirtschaftlichkeit des Tragwerkskonzepts
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt
- Qualität des Lösungsansatzes für Energie- und Gebäudetechnik
- Anforderungen des Erhalts des Bodendenkmals
- Flächennachweis des Raumprogramms, inkl. der funktionalen Zuordnung der Feuerwehr und der verkehrlichen Flächenanforderungen
Wettbewerbssumme
Es steht eine Wettbewerbssumme von voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung.
Die Summe von [Betrag gelöscht] EUR wird in der 2. Phase wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR, netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR, netto
2 bis 4 Anerkennungen: [Betrag gelöscht] EUR, netto
Preise und Anerkennungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die vorgestellte Verteilung beschließen.
Die Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmer wird eigenverantwortlich abgeführt.
Insgesamt werden [Betrag gelöscht] EUR netto der Wettbewerbssumme als Aufwandentschädigung in der 1. Phase ausgeschüttet. Die Summe für Aufwandentschädigungen wird zu gleichen Teilen unter allen Arbeiten, die in der 1. Phase zur Beurteilung zugelassen werden, aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamten Auslobungsunterlagen mit Anlagen und Vertragsentwurf wird der Auslober erst den ausgewählten Teilnehmern zur Verfügung stellen, um allen Teilnehmern faire Chancen zu bieten.
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Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen und Formularen dürfen die Bewerber bis zum 30.11.2021 einreichen. Zu Rückfragen zum Teilnahmeantrag wird die Ausloberin ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb bis zum 02.12.2021. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
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Termine im Überblick:
01.02.2022 Versand der Wettbewerbsunterlagen
11.02.2022 Frist für Rückfragen
18.02.2022 Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium
21.04.2022 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Phase 1
03.05.2022 Abgabe der Modelle Phase 1
17.06.2022 Sitzung des Preisgerichts Phase 1
13.09.2022 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Phase 2
29.09.2022 Abgabe der Modelle Phase 2
18.11.2022 Sitzung des Preisgerichts Phase 2
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Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
1. Dr. Christian Miller, Direktor der Berufsfeuerwehr, Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Feuerwehr der Stadt Köln
2. Dr. Volker Ruster, Leitender Branddirektor, stell-vertretender Leiter des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Feuerwehr der Stadt Köln
3. Andrea Blome, Stadtdirektorin, Dezernat I, Stadt Köln
4. Vertreter*in, CDU Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
5. Vertreter*in, SPD Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
6. Vertreter*in, Grüne Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
7. Vertreter*in, Linke Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
8. Vertreter*in, FDP Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
9. Vertreter*in, VOLT Fraktion, Rat oder BV Innenstadt, Stadt Köln
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Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmen die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6RLSU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html