Klinikum Herford AöR, Austausch Cisco Access Points Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-O-KH 40/2021 ZV 343/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Herford AöR, Austausch Cisco Access Points
Die Klinikum Herford AöR beabsichtigt, seine Funkbasisstationen wegen Überalterung auszutauschen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ein Großteil der Access Points (85 %) sind End of Life. Durch die Veralterung kann auf dem Wireless Controller kein Update mehr durchgeführt werden und auch der neue WLAN Standard 802.11AX wird nicht mehr unterstützt. Durch den Austausch bekommt das Klinikum einen höheren Verschlüsselungsstandard WPA3.
Es werden zwei getrennte Lieferscheine und Rechnungen benötigt, da ein Teil der Points von der RUHR UNI Bochum gezahlt wird, jedoch in das Eigentum des Klinikums übergeht.
Aus diesem Grund ist das Leistungsverzeichnis in "LOS 1" und "LOS 2" eingeteilt. Die Leistung soll jedoch auf keinen Fall an getrennte Lieferanten vergeben werden.
Zu liefern an die Klinikum Herford AöR sind:
• 365 Stk. Cisco Catalyst 9120AXI
Funkbasisstation
Model C9120AXI-E)
• 365 Stk. Cisco DNA Essentials 3 Jahre Lizenz AP
Model AIR-DNA-E-3Y
Zu liefern an die Klinikum Herford AöR sind im Auftrag der Ruhr-Uni Bochum:
• 85 Stk. Cisco Catalyst 9120AXI
Funkbasisstation
Model C9120AXI-E)
• 85 Stk. Cisco DNA Essentials 3 Jahre Lizenz AP
Model AIR-DNA-E-3Y
Voraussetzung ist eine autorisierte Cisco Channel Partnerschaft.
Die Lieferung wird schnellstmöglich nach Auftragserteilung erbeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
2. bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe: — Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU — Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU;
- Nachweis über eine autorisierte Cisco Channel Partnerschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vergabestelle: Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Klinikum Herford AöR über das Vergabeportal „https://www.deutsche-evergabe.de“ nach den Bestimmungen der VgV durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch angefordert werden. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2) Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. a. Vergabeportal übersendet werden.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.