Endgeräte für bedürftige Schüler gem. Förderrichtlinie digitale Sofortausstattungen-Beschaffung iPad Referenznummer der Bekanntmachung: 595 2020 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endgeräte für bedürftige Schüler gem. Förderrichtlinie digitale Sofortausstattungen-Beschaffung iPad
Endgeräte für bedürftige Schüler gem. Förderrichtlinie digitale Sofortausstattungen - Beschaffung iPads
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grundsätzliches:Mit dem „Sofortausstattungsprogramm“ stellt das Land NRW den kommunalen Schulträgern kurzfristig ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulaufwandsträger zur Verfügung. Gem. den Zuwendungsbestimmungen sollen die mobilen Endgeräte sofort verwendet werden und in die Infrastruktur der Schule integriert werden können. An den Förderschulen und den Berufskollegs des Kreises Minden-Lübbecke sind iOS-Geräte (iPads, Apple-TVs) bereits im Einsatz. Für diese Schulen sollen aus Gründen der Komptabilität und unter Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen nun Ergänzungsbeschaffungen vorgenommen werden.Es sind zu liefern: • 512 x Apple iPad 10,2“ (aktuelle Generation), fabrikneu, Integration über DEP• 512 x Logitech Slim Folio iPad Tastatur-Case • 512 x Education – JAMF School Lizenz 12 Monate iOS Geräte• 512 x Apple VPP Credit (Education) – je Tablet 50€ für Apps, Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst insbesondere die Lieferung und Konfiguration der HardwareBei der Lieferung der iPads ist zu beachten:Da die Förderrichtlinien des Landesschulministeriums NRW die Kompatibilität der zu beschaffenden digitalen Endgeräte zur Einbindung in die bestehenden Schulnetzwerke nach Abschluss des coronabedingten Homeschooling fordert, müssen diese sofort in das bestehende Netzwerk an den jeweiligen Schulen eingebunden werden. Bei den 512 iPads muss es sich um DEP-fähige Apple Geräte handeln, die für den Einsatz in Schulen auf Organisations-ID: 24852559 vorbereitet werden. Die Geräte sollen in ein vorhandenes MDM System (JAMF School) eingebunden werden. Anbieten können nur Apple Zertifizierte Händler, da DEP-fähige Geräte benötigt werden. Der Anbieter muss ein Zertifizierter JAMF School Partner sein.Der Auftragnehmer liefert die zu beschaffenden Komponenten frei Haus an den vom Auftraggeber benannten Standort in 32425 Minden und verpflichtet sich, anfallende Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Lieferung soll in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung 4 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen. Eine verwendungsfertige Bereitstellung des Gewerks hat nach Abhängigkeit der Zuschlagserteilung nach Möglichkeit spätestens bis zum 02.11.2020 vollständig zu erfolgen. Vor Beginn der Lieferleistung hat ein Einführungsgespräch mit dem Auftraggeber stattzufinden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den (telefonischen, deutschsprachigen) Support für sämtliche IT-Störfälle zu übernehmen. Eine gültige Servicenummer ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Sämtliche kostenpflichtige Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.Damit der Bieter einen Überblick über die einzureichenden Unterlagen hat, ist den Vergabeunterlagen eine Checkliste beigefügt, die für den Verbleib beim Bieter bestimmt ist. Den geforderten Unterlagen muss eine Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden. Verschiedenes Lieferung bis zum 02.11.2020Die Rechnungsstellung muss bis spätestens 30.11.2020 erfolgenZuschlag Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.