Einkristalldiffraktometer BRUKER AXS D8 Venture mit Molybdän-Diamant-Mikrofokusröntgenquelle, fokussierender Röntgenoptik und Photon III Flächenzähler
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kofo.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkristalldiffraktometer BRUKER AXS D8 Venture mit Molybdän-Diamant-Mikrofokusröntgenquelle, fokussierender Röntgenoptik und Photon III Flächenzähler
Diffraktometer zur Strukturaufklärung mittels Einkristallröntgenbeugung für kleine und sehr kleine schwach streuende Kristalle inkl. CMOS-Detektor und Diamantsubstrat für für die Molybdänanode
Diffraktometersystem AXS D8 Venture, bestehend aus CMOS-Detektor, luftgekühlter Mikrofokusröntgenquelle, Diamantsubstrat für die Molybdänanode; für die Kristallstrukturverfeinerung die Invariom basierte Software IDEAL.
Die Auswahl erfolgte nach Gerätevorführungen und Testmessungen.
Bewertungskriterien waren i) die Qualität der Daten an ausgewählten Kristallen, die für den Nutzer typische Beispiele darstellen, ii) die Geschwindigkeit um eine vorläufige Kristallstruktur (Bestätigung der chemischen Konnektivität), iii) Kompatibilität mit vorhandener Instrumentierung, iv) Nutzerfreundlichkeit der Software und v) Grad der selbst durchführbaren Wartungsarbeiten und der nur vom Hersteller durchführbaren Servicearbeiten. Die Ergebnisse wurden dokumentiert:
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Bei der dargestellten Beschaffung handelt es sich um eine ausschließlich für Forschungszwecke eingesetzte Leistung gem. § 14 VgV. Die Leistung ließ sich vorab nicht definiert beschreiben. Es wurden verschiedene Hersteller kontaktiert, um Einsatzfähigkeit bzw. Kompatiblität (Z.B. Testmessungen) des zu beschaffenden Gerätes für das angestrebte Forschungsprojekt vorab zu evaluieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).