Arbeitsmedizinische Betreuung, Dienstleistungserbringung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung, Dienstleistungserbringung
Dienstleistungserbringung über arbeitsmedizinische Betreuung für sämtliche Standorte der Bw Bekleidungsgesellschaft mbH im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate.
bundesweit, siehe Standortliste BwBM
Arbeitsmedizinische Betreuung für sämtliche deutschlandweite Standorte der BwBM.
Die arbeitsmedizinische Betreuung beinhaltet sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische medizinische Betreuung für etwa 1.400 Mitarbeiter.
zweimalige Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) aktueller, vollständiger Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre;
2c) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, durch Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder durch Vorlage einer schriftlichen Eigenerklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, der Leistungszeit sowie Angabe öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Eigenerklärung zum Nachweis der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" im Sinne des § 4 ASiG i.V.m. § 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 oder abweichend hiervon durch Vorlage der in § 6 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 benannten Bescheinigungen ist für das für den Einsatz als Betriebsärzte/Betriebsärztinnen vorgesehene Personal vorzulegen;
3c) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems des Bieters (ISO 9001 Zertifikat oder gleichwertig).
3d) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsstandards gemäß § 291g Abs. 4 SGB V unter Einsatz eines zertifizierten Videodienstanbieters gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte SGB V bei Durchführung von Video-Sprechstunden.
weiter siehe Aufforderung Angebotsabgabe unter sonstige Informationen/ Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
Referenz(en):
Drei [3] Referenzprojekte über betriebsärztliche Betreuung, die in den letzten drei [3] Jahren betreut wurden, davon
- mindestens zwei [2] Referenzprojekte über die Betreuung von mindestens 80 Standorten (bundesweit, auch im ländlichen Raum)
Detaillierte Anforderungen s. Übersicht geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III. 1.1, 1.2, 1.3: Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (kurzfristig 2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.